Im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es Tarife, welche eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsehen. Je nach Gesellschaft und Angebot kann die Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 greifen. Versicherte Personen die sich zum Beispiel für einen Tarif mit einer Befreiung ab Pflegegrad 1 entschieden haben, sind ab erreichen dieses Pflegegrades von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
Tarife ohne Beitragsbefreiung
1. Pflege Bahr Tarife
Bei allen Pflege Bahr Tarifen kann eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall nicht vereinbart werden. Egal welchen Pflegegrad man zugeordnet wurden ist, der monatliche Beitrag muss weiter bezahlt werden.
2. Pflege Bahr Tarife + Ergänzungstarif
Auch bei einem Kombinationstarif aus Pflege Bahr + Ergänzungstarif gilt für den integrierten Pflege Bahr Tarif keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Der Ergänzungstarif kann je nach Gesellschaft und Angebot eine Beitragsbefreiung enthalten. So kann es zum Beispiel sein, dass bei einem Kombinationstarif mit einem monatlich zu zahlenden Beitrag von 50,-€ (20,-€ Pflege Bahr + 30,-€ Ergänzungstarif) im Leistungsfall der Ergänzungstarif beitragsfrei weitergeführt wird, der Beitrag für den enthaltenen Pflege Bahr Tarif aber weiter gezahlt werden muss.
Tarife mit Beitragsbefreiung
1. Pflegetagegeld Tarife
Bei den Angeboten einer normalen Pflegetagegeldversicherung kann je nach Gesellschaft der Tarif mit oder ohne einer Beitragsbefreiung ausgestattet sein. So gibt es Gesellschaften wo eine Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 vorgesehen ist, andere erst ab Pflegegrad 5 oder gar nicht.
2. Pflegerenten Tarife
Auch bei der Pflegerentenversicherung gibt es Angebote mit einer Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1,2,3,4,5 oder gar nicht.