R+V Pflege Bahr ➽ Tarif: PKB – FörderBahr
Inhaltsverzeichnis
Tarifbeschreibung R+V Pflege Bahr / PKB – FörderBahr
Der Pflege Bahr Tarif R+V PKB (FörderBahr) gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarife wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei dem Pflege Bahr Tarif PKB beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 33 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.
Achtung!!! Bevor Sie sich für einen reinen Pflege Bahr Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) mit schlechten Leistungen und ungewisser Beitragsentwicklung entscheiden, empfehlen wir Ihnen die folgenden Beiträge zu lesen.
Gesundheitsfragen im Tarif PKB – FörderBahr der R+V
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
R+V Pflege Bahr ➽ Online Rechner
Den Pflege Bahr Tarif von der R+V finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.
Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung
- Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
- Häkchen bei Erstinformationen setzen
- Button „Tarife berechnen“ drücken
- Tarifart „Pflege Bahr“ auswählen (Blaue Leiste)
Sie gelangen nun zur Gesamtübersicht aller verfügbaren Tarife.
Tools & Informationen – R+V online Rechner
Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.
Beitragsentwicklung R+V Pflege Bahr PKB FörderPflege
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.
Die R+V Pflege Bahr Versicherung wurde im Jahr 2017 aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge im Tarif PKB – FörderBahr für unseren Musterkunden wie folgt.
Eintrittsalter | |||
---|---|---|---|
Jahr | 45 Jahre | 55 Jahre | 65 Jahre |
2017 | 18,12€ | 31,20€ | 54,60€ |
2018 | 18,12€ | 31,20€ | 54,60€ |
2019 | 18,48€ | 31,24€ | 53,84€ |
2020 | 19,40€ | 32,28€ | 54,96€ |
2021 | 20,96€ | 34,48€ | 58,24€ |
2022 | 24,16€ | 38,84€ | 64,24€ |
2023 | 26,44€ | 43,20€ | 72,76€ |
2024 | 27,24€ | 44,84€ | 76,00€ |
Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)
Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.
Grad | Häusliche Pflege* |
Vollstationäre Pflege |
---|---|---|
1 | 60 Euro | 60 Euro |
2 | 180 Euro | 180 Euro |
3 | 420 Euro | 420 Euro |
4 | 600 Euro | 600 Euro |
5 | 600 Euro | 600 Euro |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif R+V FörderBahr / PKB durchgeführt?
R+V Pflege Bahr PKB – FörderBahr: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr
Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.
Muster-Beispiel:
Auszug AVB
Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
-
- Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt 5 Jahre.
- Dauer der Wartezeit
Auszug Tarifbedingungen
-
- Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entfällt bei Unfällen.
- Entfall der Wartezeit
➽ Fazit: Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles ein, leistet der Versicherer sofort. Für alle anderen Fälle gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.
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