Private Pflegeversicherung trotz Schlaganfall / Apoplex

In Deutschland treten pro Jahr ca. 200.000 erstmalige und ca. 70.000 wiederholte Schlaganfälle auf. Ein Schlaganfall wird oft auch als Hirninfarkt oder Apoplex bezeichnet.

➽ Gerade für Personen mit einem Schlaganfall ist eine private Pflegeversicherung ratsam. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie noch die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.

Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82

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Vorwort ➽ Schlaganfall versicherbar?

Schlaganfälle sind stark verbreitet.

Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung nach einem Schlaganfall ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Bei den meisten Versicherern führt diese Diagnose leider generell zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen nach einem Schlaganfall noch versichern.

Pflegeversicherung trotz Schlaganfall / Apoplex

Anbieter einer Pflegeversicherung nach einem Schlaganfall

Bei folgender Versicherungsgesellschaft haben Sie die beste Chance, eine Pflegezusatzversicherung nach einem Schlaganfall abzuschließen:

Die Vigo ist die einzige Versicherung, die eine Pflegeversicherung nach einem Schlaganfall anbietet. Allerdings kann man dies nicht pauschalisieren, nicht jeder der einen Schlaganfall erlitt, kann auch bei der Vigo versichert werden. Entscheidend sind hier weitere Gesundheitsmerkmale. Interessierte Personen können gerne über unseren Vergleichsrechner eine entsprechende Anfrage stellen.

➽ Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Vergleichsrechner.

Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner

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Achtung: Abfragezeitraum beachten!

Abfragezeitraum Gesundheitsfragen in der Pflegezusatzversicherung

Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.

In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.

Gesellschaft / Tarif Abfragezeitraum
Allianz PZTB03 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein Privat Pflege 5 Jahre
Nürnberger PAS / PASR 5 Jahre
Vigo PT 5 Jahre
SDK PG 5 Jahre
R+V PM 5 Jahre
VKB-BBKK-UKV Premium Plus 5 Jahre
Hallesche Olga flex 5 Jahre

Allianz ➽ PZTB03

Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate


Münchener Verein ➽ Privat Pflege

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Nürnberger ➽ PAS / PASR

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Vigo ➽ PT

Abfragezeitraum: 5 Jahre


SDK ➽ PG

Abfragezeitraum: 5 Jahre


R+V ➽ PM

Abfragezeitraum: 5 Jahre


VKB-BBKK-UKV ➽ Premium Plus

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Hallesche ➽ Olga Flex

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Risikovoranfrage

Anonym

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

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Anzeigepflichtverletzung

Verjährung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
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Anonyme Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

Anzeigepflichtverletzung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.

Vorerkrankungen worauf Sie unbedingt achten sollten!

Hinweis:

Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.

Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)

Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.

Was ist ein Schlaganfall?

Ein Schlaganfall, auch Hirninfarkt oder Apoplex genannt, ist eine plötzlich auftretende Durchblutungsstörung des Gehirns, welche durch einen Gefäßverschluss im Gehirn oder einer Hirnblutung hervorgerufen wird.

Symptome für einen Schlaganfall:

  • Sprachstörungen
  • Gleichgewichtsstörung, Schwindel
  • Lähmung oder Taubheitsgefühl einer Körperseite
  • Sehstörungen

Risikofaktoren für einen Schlaganfall:

  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Rauchen
  • Alkohol
  • Bewegungsmangel, Übergewicht
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Schon bei den kleinsten Anzeichen für einen Schlaganfall sollte man sofort den Notruf rufen. In den meisten Fällen wird ein Schlaganfall überlebt, kann aber zu erheblichen Folgeschäden wie z.B. Sprachstörungen, Sehstörungen oder Lähmungen einer Körperseite führen. Innerhalb eines Jahres sterben etwa 30 von 100 Betroffenen an den Folgen eines Schlaganfalls. Um einem Schlaganfall vorzubeugen, sollten die Risikofaktoren möglichst vermieden oder verringert werden

ICD-Code im Zusammenhang mit einem Schlaganfall

I64 Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit

  • I69.0 Folgen einer Subarachnoidalblutung
  • I69.1 Folgen einer intrazerebralen Blutung
  • I69.2 Folgen einer sonstigen nicht traumatischen intrakraniellen Blutung
  • I69.3 Folgen eines Hirninfarkts
  • I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
  • I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten