Überblick der Pflegereformen von 2008 bis 2024

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste Säule im System der Sozialversicherungen. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 besteht für jede Person in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung (als Teil der Sozialversicherung) haben sich jedoch bedeutende Anpassungen und Veränderungen ergeben. Ein Beispiel hierfür ist das Pflegestärkungsgesetz II im Jahr 2017, das die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzte.

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2023 – 2024 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)

  • Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zum 01.07.2023 von bisher 3,05 % auf 3,40 %
  • Erhöhung des Beitragszuschlages für Kinderlose zum 01.07.2023 von bisher 0,35 % auf 0,60 %
  • Anhebung des Pflegegeldes bei häuslicher Pflege durch Angehörige zum 01.01.2024 um 5 %
  • Anhebung der Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst zum 01.01.2024 um 5 %
  • Anhebung des Leistungszuschlages bei vollstationärer Pflege zum 01.01.2024

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien

Ab dem 01.01.2024 wird das Pflegegeld um 5 % erhöht, um pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, noch besser finanziell zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Pflegeleistungen oder zur finanziellen Unterstützung des pflegenden Angehörigen verwendet werden.

Pflegegrad 2023 2024
1 0 € * 0 € *
2 316 € * ~ 332 € *
3 545 € * ~ 572 € *
4 728 € * ~ 764 € *
5 901 € * ~ 946 € *

* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst

Ab dem 01.01.2024 wird eine Erhöhung von 5 % der Pflegesachleistungen umgesetzt. Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, Haushaltshilfe sowie individuelle Betreuung.

Pflegegrad 2023 2024
1 0 € * 0 € *
2 724 € * ~ 760 € *
3 1363 € * ~ 1431 € *
4 1693 € * ~ 1778 € *
5 2095 € * ~ 2200 € *

* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege

Gesetzliche Leistungen bei vollstationärer Pflege

Ab dem 1. Januar 2024 bleiben die Pflegesachleistungen für vollstationäre Pflege unverändert, aber der Leistungszuschlag wurde angehoben, um die Kostensteigerungen bei pflegebedingten Ausgaben abzufangen.

Pflegegrad 2023 2024
1 125 € 125 €
2 770 € 770 €
3 1262 € 1262 €
4 1775 € 1775 €
5 2005 € 2005 €
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 2024
Dauer der
vollstationären Pflege
Leistungszuschlag für
pflegebedingte Kosten
2023 2024
1. bis 12. Monat 5 % 15 %
13. bis 24. Monat 25 % 30 %
25. bis 36. Monat 45 % 50 %
ab 37. Monat 70 % 75 %
Beispielrechnung zum Leistungszuschlag
Dauer der
vollstationären Pflege
Gesamt
Zuzahlung
bzw. Eigenanteil
im Pflegeheim
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Beispiel 2500€ 1000€ 500€ 1000€
1. bis 12. Monat 2350€ 850€ (15% = 150€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
13. bis 24. Monat 2200€ 700€ (30% = 300€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
25. bis 36. Monat 2000€ 500€ (50% = 500€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
ab 37. Monat 1750€ 250€ (75% = 750€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€

2017 Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Anfang 2017 wurde der zweite Teil vom Pflegestärkungsgesetz (PSG II) umgesetzt. Hauptziel war die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Durch die Einführung der Pflegegrade sollen gerade psychisch erkrankte Menschen mit körperlichen Gebrechen gleich gestellt werden. Im Zuge der Einführung des PSG II wurden auch die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Ab 01.01.2017 müssen alle Versicherungsnehmer 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns mehr abgeben.

Was wurde hauptsächlich neu eingeführt / verändert?

  • Einführung der 5 Pflegegrade
  • Erhöhung der Pflegeleistungen
  • Erhöhung der Beiträge
  • Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens
  • Pflegeleistungen sollen an die allgemeinen Preiserhöhungen angeglichen werden
  • Bedürfnisse der Antragsteller werden besser berücksichtigt

2015 Pflegestärkungsgesetz I (PSG I)

Im Jahr 2015 wurde das erste Pflegestärkungsgesetz umgesetzt. Hauptpunkt der Reform von 2015 waren, die höheren Leistungssätze der Pflegekassen. Besonders Pflegebedürftige mit Demenz haben damals höhere Leistungen bekommen. Außerdem stiegen die Leistungen der Pflegestufen 0 – 3 (wurden mittlerweile durch 5 Pflegegrade ersetzt) um circa 4% erhöht. Ein weiterer Punkt war der Zuschuss für den Wohnungsumbau. So wurde der Zuschuss für einen altersgerechten Wohnungsumbau um bis zu 4000 Euro erhöht.

Was wurde hauptsächlich neu eingeführt / verändert?

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Erhöhung der Sachleistungen
  • mehr finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel
  • Höherer Zuschuss für barrierefreien Umbau
  • mehr Betreuungskräfte in Pflegeheimen

2012 Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurde am 29. Juni 2012 beschlossen und trat, in wesentlichen Teilen, am 30. Oktober 2012 in Kraft. Der Sinn dieses Gesetzes ist es, die Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu verbessern. Darüber hinaus soll die Bevölkerung privat vorsorgen. Dies wollte man durch die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung erreichen. Am 01. Januar 2013 trat, mit verschiedenen anderen Regelungen, der sogenannte Pflege Bahr in Kraft.

Seit Anfang 2013 gibt es eine staatliche Förderung zur privaten Pflegezusatzversicherung. Bei den sogenannten Pflegebahr Tarifen bekommen Versicherungsnehmer eine monatliche Förderung von fünf Euro. Ein weiterer Vorteil der Pflege Bahr Versicherung ist, dass kein Antragssteller abgewiesen werden darf. Auch Menschen mit Vorerkrankungen können eine, staatlich geförderte, Pflegeversicherung abschließen.

2008 Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde am 28. Mai 2008 beschlossen und trat am 01. Juli des Jahres in Kraft. Der Sinn dieses Gesetzes war die strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Man wollte damit erreichen, dass die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausgerichtet wird.

Durch das PfWG wurde besonders die häusliche Pflege verbessert. Das Pflegegeld sowie Sachleistungsbeträge wurden ab Juli 2008 erhöht. Außerdem wurde der Anspruch auf Pflegezeit eingeführt. Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine „Auszeit“ für Arbeitnehmer. Diese bekommen so die Chance, Angehörige zu pflegen.

Die Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte in den Jahren 2008, 2010 und 2012.

Pflegestufe Leistungen ab 2008 Leistungen ab 2010 Leistungen ab 2012 Leistungen ab 2013
0 120 €
I 215 € 225 € 235 € 235 €
II 420 € 430 € 440 € 440 €
III 665 € 685 € 700 € 700 €

Anhand von Statistiken kann man erkennen, dass die Pflegereform gut angenommen wurde. Nach der Reform nahmen rund ein Drittel mehr Menschen diese Leistungen in Anspruch als vor der Pflegereform.