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Als SGB wird in Deutschland das Sozialgesetzbuch bezeichnet. Dieses wurde Mitte der 70er Jahre entwickelt und ständig erneuert oder erweitert. Das Sozialgesetzbuch ist die formelle Zusammenfassung des Sozialrechts. Am 01. 01. 1976 trat das erste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) in Kraft. Hier wurde hauptsächlich auf allgemeine Dinge eingegangen. So sind z.B. die Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger genauer benannt wurden. Das Sozialgesetzbuch enthält sowohl Regelungen über verschiedene Sozialversicherungen als auch Teile des Sozialrechts. Bisher unterscheidet man 12 verschiedene Bücher des SGB`s. Diese zwölf Bücher unterscheiden sich jedoch wieder in einzelne Paragraphen und sind somit als einzelne Gesetze zu sehen.

Welche Sozialgesetzbücher gibt es?

Buch Titel des Buches Inhalte In Kraft getreten
SGB I Allgemeiner Teil Enthält alle grundlegenden Vorschriften sowie
Rechte und Pflichten der Sozialversicherungen.
Januar 1976
SGB II Sicherung für
Arbeitssuchende
Enthält die Förderung von Erwerbsfähigen Personen,
solange diese kein Einkommen erwirtschaften.
(Personen von 15-65 Jahren)
Januar 2005
SGB III Arbeitsförderung Betrifft nur die Leistungen der Bundesagentur für
Arbeit. (z.B. Arbeitsvermittlung)
Januar 1998
SGB IV Vorschriften für
die Sozialversicherung
Enthält die Definition der
sozialversicherungsrechtlichen Grundbegriffe.
Januar 1977
SGB V Krankenversicherung Enthält Informationen über die Krankenkassen
sowie Auskünfte über die Rechtsbeziehungen zu
anderen Leistungserbringen (z.B. Ärzte)
Januar 1989
SGB VI Rentenversicherung Enthält Informationen über die gesetzliche
Rentenversicherung sowie über Rentenkassen.
Januar 1992
SGB VII Unfallversicherung Enthält Informationen über die verschiedenen
Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen.
Januar 1997
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Enthält alle Angebote und Leistungen für hilfsbe-
dürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern.
1990 – 1991
SGB IX Rehabilitation und Integration
behinderter Menschen
Hat den Zweck Benachteiligungen für Behinderte
vermeiden und diesen eine gleichberechtigte
Integration in der Gesellschaft ermöglichen.
Juli 2001
SGB X Verwaltungsverfahren
Sozialdatenschutz
Enthält alle Regelungen über das sozial rechtliche
Verwaltungsverfahren sowie den Schutz der Sozialdaten.
Januar
1981 – 1983
SGB XI Pflegeversicherung Enthält alle Bestimmungen, Rechte, Pflichten und
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Januar 1995
SGB XII Sozialhilfe Enthält Artikel und Bestimmungen der Sozialhilfe. Januar 2005

SGB XI – Die soziale Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist erst seit Anfang des Jahres 1995 Bestandteil der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie zählt somit zu den “% Säulen” der Sozialversicherung in Deutschland. Alle Regelungen und Bestimmungen die die gesetzliche Pflegeversicherung betreffen sind im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) niedergeschrieben. Die aktuelle Pflegeversicherung ist jedoch längst nicht mehr die, die Sie am Anfang einmal war. Es werden andauernd Neuerungen und Verbesserungen getroffen und somit wird das Gesetzbuch stetig um ein paar Paragraphen erweitert. Erst im Januar 2013 kam, im Zuge der Unisex Umstellung (Gleichstellung von Mann und Frau) eine neue Absicherungsvariante inform der Pflege Bahr Versicherung auf den Markt. Diese ermöglicht es nun auch bereits erkrankten Menschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung sind im SGB XI unter §127 Absatz 2 geregelt. Außerdem sind hier auch die wesentlichen Merkmale, welche eine Pflege Bahr Versicherung erfüllen muss niedergeschrieben. Zu diesen zählt z.B. die monatliche Leistung von mindestens 600 € in Pflegestufe III oder die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit.

Neuerungen in der Pflegeversicherung

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es bereits weitere Neuerungen die den Bereich der Pflegeversicherung betreffen. Die neue Bundesregierung will mit diesem Gesetz erhebliche Verbesserungen in der Pflegeversicherung umsetzen. Erreicht werden soll diese Verbesserung in zwei Etappen. Bereits zum 01. Januar 2015 soll die erste Erhöhung der Pflegeleistungen durchgeführt werden. Noch in der bestehenden Wahlperiode soll auch die „2. Etappe“ des Pflegestärkungsgesetzes durchgesetzt werden. In dieser „2. Etappe“ soll unter anderen der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert sowie ein neues Begutachtungsverfahren  entwickelt werden. Alle Änderungen und Neuerungen sind genau wie alle anderen Neuerungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Man kann also sehen, dass das SGB XI alle Informationen, Rechte, Pflichten sowie Regelungen der Pflegeversicherung enthält. Außerdem findet man auch Regelungen über die Pflegekassen und deren Beziehungen zu verschiedenen wirtschaftlichen Einrichtungen.