Als SGB wird in Deutschland das Sozialgesetzbuch bezeichnet. Dieses wurde Mitte der 70er Jahre entwickelt und ständig erneuert oder erweitert. Das Sozialgesetzbuch ist die formelle Zusammenfassung des Sozialrechts. Am 01. 01. 1976 trat das erste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) in Kraft. Hier wurde hauptsächlich auf allgemeine Dinge eingegangen. So sind z.B. die Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger genauer benannt wurden. Das Sozialgesetzbuch enthält sowohl Regelungen über verschiedene Sozialversicherungen als auch Teile des Sozialrechts. Bisher unterscheidet man 12 verschiedene Bücher des SGB`s. Diese zwölf Bücher unterscheiden sich jedoch wieder in einzelne Paragraphen und sind somit als einzelne Gesetze zu sehen.
Welche Sozialgesetzbücher gibt es?
Buch | Titel des Buches | Inhalte | In Kraft getreten |
SGB I | Allgemeiner Teil | Enthält alle grundlegenden Vorschriften sowie Rechte und Pflichten der Sozialversicherungen. |
Januar 1976 |
SGB II | Sicherung für Arbeitssuchende |
Enthält die Förderung von Erwerbsfähigen Personen, solange diese kein Einkommen erwirtschaften. (Personen von 15-65 Jahren) |
Januar 2005 |
SGB III | Arbeitsförderung | Betrifft nur die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. (z.B. Arbeitsvermittlung) |
Januar 1998 |
SGB IV | Vorschriften für die Sozialversicherung |
Enthält die Definition der sozialversicherungsrechtlichen Grundbegriffe. |
Januar 1977 |
SGB V | Krankenversicherung | Enthält Informationen über die Krankenkassen sowie Auskünfte über die Rechtsbeziehungen zu anderen Leistungserbringen (z.B. Ärzte) |
Januar 1989 |
SGB VI | Rentenversicherung | Enthält Informationen über die gesetzliche Rentenversicherung sowie über Rentenkassen. |
Januar 1992 |
SGB VII | Unfallversicherung | Enthält Informationen über die verschiedenen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen. |
Januar 1997 |
SGB VIII | Kinder- und Jugendhilfe | Enthält alle Angebote und Leistungen für hilfsbe- dürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. |
1990 – 1991 |
SGB IX | Rehabilitation und Integration behinderter Menschen |
Hat den Zweck Benachteiligungen für Behinderte vermeiden und diesen eine gleichberechtigte Integration in der Gesellschaft ermöglichen. |
Juli 2001 |
SGB X | Verwaltungsverfahren Sozialdatenschutz |
Enthält alle Regelungen über das sozial rechtliche Verwaltungsverfahren sowie den Schutz der Sozialdaten. |
Januar 1981 – 1983 |
SGB XI | Pflegeversicherung | Enthält alle Bestimmungen, Rechte, Pflichten und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. |
Januar 1995 |
SGB XII | Sozialhilfe | Enthält Artikel und Bestimmungen der Sozialhilfe. | Januar 2005 |
SGB XI – Die soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist erst seit Anfang des Jahres 1995 Bestandteil der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie zählt somit zu den “% Säulen” der Sozialversicherung in Deutschland. Alle Regelungen und Bestimmungen die die gesetzliche Pflegeversicherung betreffen sind im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) niedergeschrieben. Die aktuelle Pflegeversicherung ist jedoch längst nicht mehr die, die Sie am Anfang einmal war. Es werden andauernd Neuerungen und Verbesserungen getroffen und somit wird das Gesetzbuch stetig um ein paar Paragraphen erweitert. Erst im Januar 2013 kam, im Zuge der Unisex Umstellung (Gleichstellung von Mann und Frau) eine neue Absicherungsvariante inform der Pflege Bahr Versicherung auf den Markt. Diese ermöglicht es nun auch bereits erkrankten Menschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung sind im SGB XI unter §127 Absatz 2 geregelt. Außerdem sind hier auch die wesentlichen Merkmale, welche eine Pflege Bahr Versicherung erfüllen muss niedergeschrieben. Zu diesen zählt z.B. die monatliche Leistung von mindestens 600 € in Pflegestufe III oder die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit.
Neuerungen in der Pflegeversicherung
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es bereits weitere Neuerungen die den Bereich der Pflegeversicherung betreffen. Die neue Bundesregierung will mit diesem Gesetz erhebliche Verbesserungen in der Pflegeversicherung umsetzen. Erreicht werden soll diese Verbesserung in zwei Etappen. Bereits zum 01. Januar 2015 soll die erste Erhöhung der Pflegeleistungen durchgeführt werden. Noch in der bestehenden Wahlperiode soll auch die „2. Etappe“ des Pflegestärkungsgesetzes durchgesetzt werden. In dieser „2. Etappe“ soll unter anderen der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert sowie ein neues Begutachtungsverfahren entwickelt werden. Alle Änderungen und Neuerungen sind genau wie alle anderen Neuerungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Man kann also sehen, dass das SGB XI alle Informationen, Rechte, Pflichten sowie Regelungen der Pflegeversicherung enthält. Außerdem findet man auch Regelungen über die Pflegekassen und deren Beziehungen zu verschiedenen wirtschaftlichen Einrichtungen.