Private Pflegeversicherung trotz Diabetes Typ 1 / 2
Menschen, die an Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (Zuckerkrankheit) erkrankt sind, haben es schwer eine passende Pflegezusatzversicherung zu finden, da diese Vorerkrankung bei den meisten Gesellschaften ein K.O. Kriterium ist und zur Ablehnung führt.
➽ Gerade für Personen mit Diabetes ist eine private Pflegeversicherung aber ratsam. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie noch die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.
Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82
Vorwort ➽ Diabetes oft versicherbar
Diabetes Mellitus Typ 1 und 2 ist weltweit stark verbreitet.
Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit der Vorerkrankung Diabetes Typ 1 oder 2 ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Bei den meisten Versicherern führt diese Diagnose leider generell zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen mit Diabetes Typ 1 und 2 noch versichern.
Anbieter einer Pflegeversicherung bei Diabetes (Zuckerkrankheit)
Bei folgenden Versicherungsgesellschaften haben Sie die besten Chancen, eine private Pflegeversicherung trotz Diabeteserkrankung abzuschließen:
- Münchener Verein (Tarif: PrivatPflege) ➽ versicherbar Diabetes Typ 2 (nicht insulinpflichtig)
llll➤ Auszug aus den Gesundheitsfragen
Nicht versicherbar sind:
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose……
➤ Fazit: Diabetes Typ 2 nicht insulinpflichtig ist versicherbar.
hier finden Sie die vollständigen Gesundheitsfragen vom Münchener Verein
- Vigo (Tarif: PT) ➽ individuelle Prüfung Diabetes Typ 1 und 2 versicherbar
Um bei der Vigo Versicherungsschutz zu erhalten, dürfen keine Folgeschäden aufgrund von Diabetes vorliegen. Weiterhin ist der aktuelle HbA1c-Wert entscheidend.
hier finden Sie die vollständigen Gesundheitsfragen von der Vigo inkl. Zusatzfragen für Diabetes
➽ Beide Tarife finden sie inklusive der Gesundheitsfragen auch in unserem Vergleichsrechner.
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
Achtung: Abfragezeitraum beachten!
Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.
In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 | 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege | 5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR | 5 Jahre |
Vigo PT | 5 Jahre |
SDK PG | 5 Jahre |
R+V PM | 5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus | 5 Jahre |
Hallesche Olga flex | 5 Jahre |
Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein ➽ Privat Pflege
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Anonyme Risikovoranfrage
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.
Anzeigepflichtverletzung
Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
Hinweis:
Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.
Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)
Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.
Was ist Diabetes Typ 1?
Diabetes Typ 1 ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper kein eigenes Insulin produziert. Normalerweise wird dieses lebenswichtige Hormon in der Bauchspeicheldrüse produziert und über das Blut verteilt. Es sorgt dafür, dass der über die Nahrung aufgenommene Zucker vom Blut in die Körperzellen transportiert wird. Ohne ausreichend Insulin kann der Zucker im Blut nicht verwertet werden und sammelt sich dort an. Ein entsprechend hoher Blutzuckerspiegel kann die Ursache für folgende Beschwerden sein:
- ständiges Durstgefühl
- häufiges Wasserlassen
- Kraftlosigkeit
- Müdigkeit
- Krämpfe und Kopfschmerzen
- Gewichtsverlust
- Schwindelgefühle
- Übelkeit
Häufig tritt Diabetes Typ 1 bereits bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 – 15 Jahren zum Vorschein, weshalb Mediziner oft vom sogenannten juvenilen (jugendlichen) Diabetes sprechen. Unbehandelt und damit ständig zu hohe Blutzuckerwerte können zu schweren Folgeerkrankungen wie Schädigungen an den inneren Organen, Nierenversagen oder Erblindung führen. Wer aber täglich seine Blutzuckerwerte kontrolliert, seinen Lebensalltag entsprechend anpasst und regelmäßig Insulin zuführt, kann die genannten Beschwerden / Folgeerkrankungen weitgehend vermeiden.
Was ist Diabetes Typ 2?
Diabetes Typ 2, welches auch Zuckerkrankheit genannt wird, ist mit ca. 7 Millionen Erkrankten in Deutschland die häufigste Form von Diabetes mellitus. Früher wurde der Typ 2 auch gerne als „Alterszucker“ oder „Altersdiabetes“ bezeichnet, da vorrangig ältere Menschen daran erkrankten. Doch mittlerweile stellen Ärzte Diabetes auch vermehrt bei Kinder und Jugendlichen fest. Ein Hauptgrund dafür ist oft eine Kombination aus erblicher Veranlagung, ungesunder und einseitiger Ernährung, wenig Bewegung im Alltag und ein entsprechend starkes Übergewicht bereits in jungen Jahren.
Entgegengesetzt zum Typ 1 wo die Bauspeicheldrüse kein Insulin mehr produziert, wird beim Typ 2 das Insulin von den Körperzellen immer schlechter aufgenommen und verarbeitet. Beide Formen von Diabetes Typ 1 und 2 führen zu einem erhöhten Blutzuckerspiegel und den entsprechenden Beschwerden wie:
- häufiges Wasserlassen
- Antriebslosigkeit
- Müdigkeit
- starkes Durstgefühl
- Schwindel
- Übelkeit
- usw.
Wird die Erkrankung über längere Zeit nicht erkannt und behandelt, kann Diabetes zu schweren Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Nierenschwäche oder Netzhautschäden führen. Hier gilt der Leitsatz „Vorsorge ist besser als Nachsorge.“ Nutzen Sie die Möglichkeit einer regelmäßigen Routineuntersuchung bei ihrem Hausarzt.
Was hilft bei Diabetes Typ 2
Gesunde, ausgewogene Ernährung & Sport! Ja, es klingt sehr banal, aber oft bewirkt ein veränderter Lebensstil, ein paar Kilo weniger und viel Bewegung wahre Wunder, um den Stoffwechsel wieder auf Touren zu bringen.
Versicherungsschutz trotz Diabetes Typ 2 (nicht insulinpflichtig)
Nicht insulinpflichtige Diabetes Typ 2 Erkrankte können beim Münchener Verein Versicherungsschutz erhalten. Nachfolgend finden Sie die Gesundheitsfragen.
Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Privat Pflege vom Münchener Verein
1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
-
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
-
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
-
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
-
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
-
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweise zu psychischen Erkrankungen
- Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
- Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:
bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Versicherungsschutz trotz Diabetes Typ 1 und 2 (individuelle Prüfung)
Diabetes Typ 1 und 2 Erkrankte können bei der Vigo Versicherungsschutz erhalten. Nachfolgend finden Sie die Gesundheitsfragen.
Gesundheitsfragen im Tarif PT (Düsseldorfer Pflegegeld) der Vigo Krankenversicherung
1Fragen zur Person
Größe / Gewicht
2Besteht Pflegebedürftigkeit
oder wurden jemals Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung beantragt?
Bedauerlicherweise können wir Ihnen keinen Versicherungsschutz anbieten, wenn diese Frage mit ja beantwortet wird.
3Nicht versicherbare Erkrankungen
Bedauerlicherweise können wir Ihnen keinen Versicherungsschutz anbieten, wenn die folgende Frage mit ja beantwortet wird.
Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen oder erfolgten Behandlungen/Nachuntersuchungen?
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit, Alzheimer, amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Ataxien (Bewegungskoordinationsstörungen), Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Down-Syndrom, Gehirnblutung, Hirnleistungsstörung, HIV-Infektion, Leberzirrhose, Morbus Bechterew, Mukoviszidose, Myasthenia gravis (Muskelschwäche), Multiple Sklerose, Nierenerkrankung (dialysepflichtig), Parkinson, psychische Erkrankungen (stationär behandelt), Querschnittslähmung, Schizophrenie
4Sind Sie werdende Mutter
oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Vaterschaftsanerkennung) oder beabsichtigen Sie eine Adoption?
5Wurde jemals einer der folgenden Anträge gestellt?
Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente, Dienstunfähigkeit, Behinderungsgrad
Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird, sind die Kopien der dort jeweils eingereichten Antragsunterlagen sowie die Bescheide diesem Versicherungsantrag beizulegen. Bei vorliegendem Behinderungsgrad reicht es aus, den Bescheid einzureichen.
6Wurde eine der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen
in den letzten fünf Jahren bei Ihnen festgestellt und/oder erfolgten Behandlungen/Nachuntersuchungen?
Erkrankungen der Immunabwehr, des Stoffwechsels oder der Atemwege
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Bronchiektasen, Sarkoidose, Immundefekte
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der inneren Organe oder der Gefäße
Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, arterielle Verschlusskrankheit, Arteriosklerose (Arterienverkalkung), Aneurysma, Lebererkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Organ- oder Gewebetransplantation
Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche oder des Gehirns
Neuropathie, Polyneuropathie, Psychische Erkrankungen und/oder Verhaltensstörungen, Rückenmarkserkrankungen, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall (auch TIA), zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Krankheiten, Epilepsie, Lähmungen (auch Kinderlähmung)
Krebs sowie Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Bösartige Tumorerkrankungen, Leukämie, Arm- und/oder Beinamputationen, Osteoporose, Arthritis, Arthrose, Rheuma
Zusatzfragebogen für Diabetes der Vigo Gesellschaft:
1. Wie lautet die genaue Diagnose ?
O Typ 1 O Typ 2 Wann wurde die Diagnose gestellt:_____________
2. Wird Ihr Diabetes derzeit behandelt ?
O Ja O Nein O nicht bekannt Diabetesdiät
O Ja O Nein O nicht bekannt Tabletten Welche?_____________________
O Ja O Nein O nicht bekannt Insulin Wieviel Einheiten täglich?_________
3. Haben Sie Diabetes Folgeschäden ? Wenn ja an welchen Folgeschäden leiden Sie ?
O Ja O Nein O nicht bekannt O Arme/Beine O diabetischer Fuß O Augen O Nieren
4. Wie hoch war Ihr letzter HbA1c-Wert ?
O < 6,5% O 6,5% – 7,5% O 7,5% 8,5% O 8,5% – 9,5% O > 9,5%
5. Messen Sie ihren Blutzucker selbst ?
O Ja O Nein O nicht bekannt
6. Haben sie jemals an einer Diabetikerschulung teilgenommen ?
O Ja O Nein O nicht bekannt
7. Nehmen Sie an einem Disease – Management – Programm teil (DMP) ?
Wenn ja, seit wann und welcher Arzt betreut das Programm?
ICD-Code im Zusammenhang mit Diabetes
E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
- E14.0 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Koma
- E14.1 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Ketoazidose
- E14.2 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen
- E14.3 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
- E14.4 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
- E14.5 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen
- E14.6 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
- E14.7 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen
- E14.8 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit nicht näher bezeichneten Komplikationen
- E14.9 Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus ohne Komplikationen
E11.- Diabetes mellitus Typ 2
- E11.0 Diabetes mellitus, Typ 2 mit Koma
- E11.1 Diabetes mellitus, Typ 2 mit Ketoazidose
- E11.2 Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen
- E11.3 Diabetes mellitus, Typ 2 mit Augenkomplikationen
- E11.4 Diabetes mellitus, Typ 2 mit neurologischen Komplikationen
- E11.5 Diabetes mellitus, Typ 2 mit peripheren vaskulären Komplikationen
- E11.6 Diabetes mellitus, Typ 2 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
- E11.7 Diabetes mellitus, Typ 2 mit multiplen Komplikationen
- E11.8 Diabetes mellitus, Typ 2 mit nicht näher bezeichneten Komplikationen
- E11.9 Diabetes mellitus, Typ 2 ohne Komplikationen
E10.- Diabetes mellitus Typ 1
- E10.0 Diabetes mellitus, Typ 1 mit Koma
- E10.1 Diabetes mellitus, Typ 1 mit Ketoazidose
- E10.2 Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen
- E10.3 Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen
- E10.4 Diabetes mellitus, Typ 1 mit neurologischen Komplikationen
- E10.5 Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen
- E10.6 Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
- E10.7 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen
- E10.8 Diabetes mellitus, Typ 1 mit nicht näher bezeichneten Komplikationen
- E10.9 Diabetes mellitus, Typ 1 ohne Komplikationen