Private Pflegeversicherung trotz Krebs / Bösartige Tumore

Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs ….. Die Anzahl der unterschiedlichen Krebsarten ist schier unendlich. Jedes Organ bzw. Körperteil kann von der Erkrankung betroffen sein und bösartige Tumore oder Gewebeneubildungen entwickeln. Für Betroffene ist die Diagnose Krebs ein Schock und wird fast immer mit Hoffnungslosigkeit und dem unausweichlichen in Verbindung gebracht. Doch die aktuellen Zahlen sprechen eine andere Sprache, seit Jahren geht die Krebssterblichkeit zurück, sodass heutzutage mehr als die Hälfte der Betroffenen auf dauerhafte Heilung hoffen können.

➽ Gerade für Personen mit einer Krebserkrankung ist eine private Pflegeversicherung ratsam. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie noch die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.

Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82

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Vorwort ➽ Krebs versicherbar?

Krebs ist häufig verbreitet.

Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit der Vorerkrankung Krebs ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Bei den meisten Versicherern führt diese Diagnose leider generell zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.

So bietet z. B. die Pflegezusatzversicherung vom Münchener Verein auch nach der Diagnose „Krebs“ die Möglichkeit, sich gegen das Pflegerisiko abzusichern.
Am Tag der Antragstellung muss die Krebs-Diagnose 3 Jahre her sein. Wenn dies gegeben ist, steht einer Absicherung beim Münchener Verein nichts im Weg.

Handelt es sich um Hautkrebs, besteht keine „3-Jahres-Frist“. Personen, die an einer Hautkrebserkrankung leiden, können sich beim Münchener Verein sofort gegen das Pflegerisiko absichern.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen mit Krebs noch versichern.

  • Anbieter einer Pflegeversicherung bei Krebserkrankungen

Bei folgenden Versicherungsgesellschaften haben Sie die besten Chancen, eine Pflegezusatzversicherung trotz Krebs-Erkrankung abzuschließen:

llll➤ Auszug aus den Gesundheitsfragen

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn:

innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

➤ Fazit: Krebserkrankungen sind versicherbar, wenn die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose mehr als 3 Jahre her ist. Hautkrebs ist sofort versicherbar.

hier finden Sie die vollständigen Gesundheitsfragen vom Münchener Verein

➽ Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Vergleichsrechner.

Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner

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Achtung: Abfragezeitraum beachten!

Abfragezeitraum Gesundheitsfragen in der Pflegezusatzversicherung

Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.

In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.

Gesellschaft / Tarif Abfragezeitraum
Allianz PZTB03 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein Privat Pflege 5 Jahre
Nürnberger PAS / PASR 5 Jahre
Vigo PT 5 Jahre
SDK PG 5 Jahre
R+V PM 5 Jahre
VKB-BBKK-UKV Premium Plus 5 Jahre
Hallesche Olga flex 5 Jahre

Allianz ➽ PZTB03

Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate


Münchener Verein ➽ Privat Pflege

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Nürnberger ➽ PAS / PASR

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Vigo ➽ PT

Abfragezeitraum: 5 Jahre


SDK ➽ PG

Abfragezeitraum: 5 Jahre


R+V ➽ PM

Abfragezeitraum: 5 Jahre


VKB-BBKK-UKV ➽ Premium Plus

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Hallesche ➽ Olga Flex

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Risikovoranfrage

Anonym

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

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Anzeigepflichtverletzung

Verjährung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
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Anonyme Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

Anzeigepflichtverletzung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.

Vorerkrankungen worauf Sie unbedingt achten sollten!

Hinweis:

Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.

Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)

Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.

Was ist Krebs?

Weltweit werden jährlich ca. 900 Millionen Dollar für Krebs ausgegeben. Somit ist Krebs die teuerste Krankheit der Welt! Der Begriff „Krebs“ ist allerdings lediglich ein Obergriff für über 100 verschiedene Krankheiten. Diese Krankheiten werden durch bösartige Tumore (Gewebebildungen) verursacht. Als bösartig wird ein Tumor bezeichnet, wenn sich die betroffenen Zellen unkontrolliert teilen oder vermehren und dabei aggressiv in das angrenzende Gewebe einwachsen oder dieses zerstören. Bösartige Tumore können, im Gegensatz zu gutartigen Tumoren, Metastasen (Tochtertumore oder Geschwulste) bilden. Die genauen Ursachen für die Krebserkrankungen sind im Nachhinein nur selten feststellbar. Allerdings weiß man, dass eine Krebserkrankung auf Schädigungen des Erbgutes zurückzuführen ist.

Die häufigsten Krebsarten

  • Brustkrebs (Mammakarzinom)

  • Prostatakrebs

  • Lungenkrebs

  • Darmkrebs

  • Hautkrebs

  • Harnblasenkrebs

  • Gebärmutterkrebs

  • Bauchspeicheldrüsenkrebs

  • Magenkrebs

  • Leukämie

Versicherungsschutz trotz Krebs beim Münchener Verein

Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Privat Pflege vom Münchener Verein

1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung

    • bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
    • keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
    • ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
    • eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
    • eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:

Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit

Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz

Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS

Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma

Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)

Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).

  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

Hinweise zu psychischen Erkrankungen

  • Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
  • Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.

2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:

bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)

bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)

bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)

ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)

ICD-Code im Zusammenhang mit Krebs

C80: Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation

  • C80.0 Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt, so bezeichnet
  • C80.9 Bösartige Neubildung, nicht näher bezeichnet