Private Pflegeversicherung trotz Osteoporose / Knochenschwund
Osteoporose, auch Knochenschwund genannt, ist eine Erkrankung, bei der die Knochenmasse abnimmt, wobei die Knochen porös, instabil und brüchig werden. In Deutschland leiden ca. 6 Millionen Menschen an Osteoporose.
➽ Gerade für Personen mit Osteoporose ist eine private Pflegeversicherung sehr wichtig. Hier erfahren Sie, bei welcher Gesellschaft Sie die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.
Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82
Vorwort ➽ Osteoporose / Knochenschwund versicherbar?
Osteoporose ist weltweit stark verbreitet.
Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit der Vorerkrankung Osteoporose / Knochenschwund ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Bei den meisten Versicherern führt diese Diagnose leider generell zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen mit Osteoporose noch versichern.
Anbieter einer Pflegeversicherung bei Osteoporose / Knochenschwund
Lange Zeit konnten Personen, welche an Osteoporose erkrankt sind, keine Pflegezusatzversicherung abschließen. Erst mit der Aktualisierung der Gesundheitsfragen im Tarif „PrivatPflege“ vom Münchener Verein wurde dies ermöglicht.
- Münchener Verein (Tarif: PrivatPflege) ➽ versicherbar
hier finden Sie die vollständigen Gesundheitsfragen vom Münchener Verein
➽ Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Vergleichsrechner.
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
Achtung: Abfragezeitraum beachten!
Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.
In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 | 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege | 5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR | 5 Jahre |
Vigo PT | 5 Jahre |
SDK PG | 5 Jahre |
R+V PM | 5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus | 5 Jahre |
Hallesche Olga flex | 5 Jahre |
Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein ➽ Privat Pflege
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Anonyme Risikovoranfrage
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.
Anzeigepflichtverletzung
Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
Hinweis:
Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.
Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)
Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.
Was ist Osteoporose / Knochenschwund?
Osteoporose (Knochenschwund), ist eine der häufigsten Knochenerkrankungen im Alter. Bei der Erkrankung nimmt die Knochendichte mit zunehmendem Alter ab, welches normal ist. Meist tritt Osteoporose erst ab dem 50. Lebensjahr auf und wird mit zunehmendem Alter häufiger. Wobei Frauen ungefähr doppelt so oft betroffen sind wie Männer. Bei manchen Personen verringert sich die Knochendichte stärker als bei anderen. Unterschreitet die Knochendichte einen bestimmten Wert, spricht man von Osteoporose. Durch den Abbau der Knochenmasse verlieren die betroffenen Knochen und Gelenke an Stabilität. Durch diese Instabilität kommt es schneller zu Knochenbrüchen, welche überwiegend durch Stürze ausgelöst werden.
Einem Knochenschwund kann man sehr gut mit regelmäßiger Bewegung vorbeugen und behandeln. Dieses muss kein Leistungssport sein. Eine effektive Osteoporose-Behandlung fängt schon mit regelmäßigem spazieren gehen an, da dieses den Knochenaufbau fördert und den Knochenabbau hemmt. Aber auch Sportarten wie Yoga und Thai-Chi können zusätzlich den Gleichgewichtssinn stärken und somit Stürze vermeiden. Ebenfalls hilf sehr gut schwimmen, da dieses zusätzlich noch weitere Muskelgruppen trainiert wie z. B. die Rückenmuskulatur.
ICD-Code im Zusammenhang mit Osteoporose / Knochenschwund
M80.-Osteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.0-Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.1-Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie
- M80.2-Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.3-Osteoporose mit pathologischer Fraktur infolge Malabsorption nach chirurgischem Eingriff
- M80.4-Arzneimittelinduzierte Osteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.5-Idiopathische Osteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.8-Sonstige Osteoporose mit pathologischer Fraktur
- M80.9-Nicht näher bezeichnete Osteoporose mit pathologischer Fraktur
M81.-Osteoporose ohne pathologische Fraktur
- M81.0-Postmenopausale Osteoporose
- M81.1-Osteoporose nach Ovarektomie
- M81.2-Inaktivitätsosteoporose
- M81.3-Osteoporose infolge Malabsorption nach chirurgischem Eingriff
- M81.4-Arzneimittelinduzierte Osteoporose
- M81.5-Idiopathische Osteoporose
- M81.6-Lokalisierte Osteoporose [Lequesne]
- M81.8-Sonstige Osteoporose
- M81.9-Osteoporose, nicht näher bezeichnet
M82.0-*Osteoporose bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- M82.0-*Osteoporose bei Plasmozytom
- M82.1-*Osteoporose bei endokrinen Störungen
- M82.8-*Osteoporose bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten
Münchener Verein bietet Versicherungsschutz trotz Osteoporose
Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Privat Pflege vom Münchener Verein
1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
-
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
-
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
-
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
-
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
-
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweise zu psychischen Erkrankungen
- Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
- Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:
bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)