Private Pflegeversicherung trotz Suchterkrankung

Sucht ist ein Zustand von zeitlicher Abfolge, bei welchem man angewiesen ist auf bestimmte Substanzen und Verhaltensweisen zurückzugreifen. Die Abhängigkeit ist durch das Auftreten von Entzugserscheinungen beim Absetzen der Substanz gekennzeichnet. Der Konsumierende erhält durch eine immer stetig steigende Dosis, körperliche und psychische Zerstörungszeichen. Durch diese körperlichen und psychischen Zerstörungen werden diese Personen oft auch pflegebedürftig.

➽ Gerade für Personen mit einer Suchterkrankung ist eine private Pflegeversicherung ratsam. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie noch die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.

Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82

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Vorwort ➽ Suchterkrankungen versicherbar?

Suchterkrankungen sind stark verbreitet.

Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit einer Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogensucht) ist es eher unmöglich eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Bei den meisten Versicherern führt diese Diagnose leider generell zu einer Ablehnung.

Pflegeversicherung trotz Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogensucht)

Anbieter einer Pflegeversicherung bei Suchterkrankung

Nicht versicherbare Suchterkrankungen

  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit — Ausnahme länger als 5 Jahre her

Versicherbare Suchterkrankungen (Bei fast allen Gesellschaften)

  • Rauchen
  • Glücksspiel
  • Krankhaftes Stehlen
  • Sexsucht
  • usw.

➽ Alle Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Vergleichsrechner.

Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner

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Achtung: Abfragezeitraum beachten!

Abfragezeitraum Gesundheitsfragen in der Pflegezusatzversicherung

Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.

In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.

Gesellschaft / Tarif Abfragezeitraum
Allianz PZTB03 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein Privat Pflege 5 Jahre
Nürnberger PAS / PASR 5 Jahre
Vigo PT 5 Jahre
SDK PG 5 Jahre
R+V PM 5 Jahre
VKB-BBKK-UKV Premium Plus 5 Jahre
Hallesche Olga flex 5 Jahre

Allianz ➽ PZTB03

Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate


Münchener Verein ➽ Privat Pflege

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Nürnberger ➽ PAS / PASR

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Vigo ➽ PT

Abfragezeitraum: 5 Jahre


SDK ➽ PG

Abfragezeitraum: 5 Jahre


R+V ➽ PM

Abfragezeitraum: 5 Jahre


VKB-BBKK-UKV ➽ Premium Plus

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Hallesche ➽ Olga Flex

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Risikovoranfrage

Anonym

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

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Anzeigepflichtverletzung

Verjährung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
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Anonyme Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

Anzeigepflichtverletzung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.

Vorerkrankungen worauf Sie unbedingt achten sollten!

Hinweis:

Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.

Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)

Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.

Was sind Suchterkrankungen?

Abhängigkeit oder Sucht, beschreibt einen Zustand des unabweisbaren Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesen Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und die sozialen Chancen des Individuums.

Es gibt einen großen Teil an Risikofaktoren, die eine Abhängigkeitsentwicklung begünstigen, wie fehlendes Selbstbewusstsein, Selbstüberschätzung, Gruppenzwang, Langeweile, innere Leere, Konfliktunfähigkeit, Unfähigkeit Probleme anzugehen, erwünschte Leistungssteigerung, Beziehungsstörungen, Kontaktstörungen, chronische Krankheiten, gestörte Familienverhältnisse, oftmals schwere Verluste, aber auch Schicksalsschläge.

Stoffgebundene Suchtmittel können einen rauschähnlichen Zustand verschaffen. Dieser Zustand, hervorgerufen durch verstärkte Ausschüttung bestimmter Hormone im Gehirn wie die bekannten Endorphine (Glückshormone), kann vom anfänglichen Genuss in eine Abhängigkeit führen. Auch hier spielen zusätzliche Faktoren wie die Lebenssituation und die Persönlichkeitsstruktur des Einzelnen eine wichtige Rolle, ob eine Abhängigkeit entsteht.

Verschiedene Stoffe können eine psychische oder körperliche Abhängigkeit erzeugen. Solche Stoffe werden auch als Suchtmittel bzw. als Drogen (illegale Suchtmittel) bezeichnet. Ihnen gemeinsam ist, dass sie das Bewusstsein oder das Erleben verändern und angenehm empfundene Gefühle hervorrufen können. Solche Gefühlsveränderungen reichen von einer leichten Anregung bis zu tief reichenden Veränderungen des Bewusstseinszustandes und des Gefühlserlebens. Um eine Suchterkrankung zu bekämpfen, bedarf es meist der ärztlichen Hilfe oder anderer, wie der Familie oder Freunden. Die Bekämpfung einer Suchtkrankheit verläuft dann in fünf Schritten:

Schritte einer Suchtbehandlung

Kontaktphase: Der erste Schritt in einer Suchttherapie ist die Kontaktaufnahme der abhängigen Person mit einer Beratungs- oder Betreuungsstelle. Hilfe findet man bei Selbsthilfegruppen (gibt es für jede Art der Sucht und in jeder größeren Stadt), in Suchtzentren, Suchtberatungsstellen, bei Ärzten oder Therapeuten, Sozialarbeiter und in jeder Klinik.

Motivationsphase: Ziel ist die Einsicht des Abhängigen für sein Problem sowie die Förderung des Drangs nach Suchtfreiheit.

Entgiftungsphase (körperliche Entwöhnung): Bei den stoffabhängigen Süchten erfolgt überwiegend eine stationäre Entgiftung. In der Regel wird der Körper schrittweise vom Gift entwöhnt, um die Entzugserscheinungen in Grenzen zu halten.

Entwöhnungsphase: Unmittelbar nach dem Entzug folgt die Entwöhnungsphase. Es gibt dazu stationäre oder ambulante Fachinstitutionen. In dieser Phase soll das Leben ohne Suchtmittel erlernt werden. Sie beinhaltet: Psychotherapie, Familientherapie, Verhaltenstherapie, Sicherheitstraining, Entspannungstraining. Dauer von 6 Wochen bis zu einem halben Jahr.

Nachsorge und Rehabilitation: Bei der Nachsorge steht die Rückfallprophylaxe im Vordergrund. Außerdem soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft begleitet und unterstützt werden (z.B. Hilfe bei Job- und Wohnungssuche). Das geschieht mithilfe von Selbsthilfegruppen, Hausarzt, Wohngemeinschaften oder ambulanten Fachinstitutionen.