Beitragserhöhung zum 01.05.2021 in den aktuellen Tarifen
der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) – Pflegezusatzversicherung!
Übersicht Beitragsanpassungen in den ALT-Tarifen BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse – Pflegezusatzversicherung.
Welche Pflegezusatz – Tarife werden angepasst?
Die Beitragsanpassung betrifft unter anderem in der privaten Pflegeversicherung die folgenden geschlossenen Pflegezusatz – Tarife, welche vor dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden.
Beitragsanpassung bei geschlossenen* Pflegezusatz-Tarifen
- Pflege Kompakt
- Pflege Optimal
- Pflege Optimal Plus
- Pflege Premium
- Pflege Premium Plus
* Geschlossene Pflegezusatz-Tarife können aktuell nicht mehr abgeschlossen werden.
Beitragsanpassung bei offenen Pflegezusatz-Tarifen
- FörderPflege
Hinweis:
Die Tarife von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) wurden ebenfalls von folgenden Gesellschaften vermittelt.
- VKB – Versicherungkammer Bayern
- BBKK – Bayerische Beamtenkrankenkasse
- UKV – Union Krankenversicherung
Wie hoch ist die Beitragsanpassung?
Die Beitragserhöhung ist von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich. Entscheidend sind unter anderem die folgenden Faktoren.
- Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
- Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden (ehemals Pflegestufen)
- Gewählter Pflegezusatz-Tarif
- Gewählte Zusatzbausteine
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?
Variante 1 –> Nichts unternehmen
- In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.
Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen
- Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.
Variante 3 –> Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Gerade für Personen, welche sich in einem ALT-Tarif (geschlechtsabhängige Kalkulation nach Bisex) befinden, kann ein Wechsel in den aktuellen Tarif (geschlechtsunabhängige Kalkulation nach Unisex) sinnvoll sein.
Variante 4 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer
- Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.
–> Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Gibt es ein generelles Problem mit den geschlossenen ALT-Tarifen nach BISEX?
Irrglaube: Vergreisung in geschlossenen Pflegezusatz-Tarifen führt zu Beitragserhöhungen
Oft hört man das Argument, dass gerade bei geschlossenen Tarifen, welche keine (jungen) Versicherten mehr aufnehmen können, die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens der Versichertengemeinschaft steigen müssen. Dies ist so nicht richtig, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung werden bei der privaten Pflegezusatzversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Somit zahlt man in jungen Jahren mehr Beitrag, um die steigenden Kosten im Alter abzufangen. Unter der Annahme das die Lebenserwartung bzw. die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit sowie die Zinseinnahmen für die Alterungsrückstellungen gleich bleiben würden, wäre der Beitrag ein Leben lang stabil.
Fazit: Ein geschlossener Tarif ist kein Nachteil
Ein Problem kann bei Tarifen mit generell wenigen Versicherten aufreten, wenn z. B. die Anzahl der tatsächlichen Schadensfälle von der Kalkulation abweicht. Sollten nun aufgrund der Beitragserhöhung noch weitere Versicherte den Tarif verlassen verstärkt sich dieser Effekt.
Warum werden gerade die ALT-Tarife so stark angepasst?
Senkung des Rechnungszinses
Gerade bei alten Pflegezusatzversicherungen wurde teilweise ein Rechnungszins von 3,0% oder mehr für die Kalkulation der Tarife zugrundegelegt. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase muss dieser nun entsprechend abgesenkt werden. Eine Absenkung des Rechnungszins um z.B. 0,1% erhöht den monatlichen Zahlbeitrag zwischen 6% – 8%.
Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade
Durch die Umstellung des Systems der Begutachtung, erhalten pflegebedürftige Personen nun deutlich früher und höhere Leistungen. Dies verändert die Kalkulationsgrundlage in den Tarifen.
Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!
Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik
Dynamik:
- kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
- mehr Beitrag = mehr Leistung
In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.
Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:
- Pflichtprogramm
- mehr Beitrag – gleiche Leistung
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.
Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!
Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.
Sonderkündigungsrecht:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis
Allgemeines zur Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK):
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in München. Die BBKK gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern. Trotz ihres Namens ist sie keine Krankenkasse sondern ein privater Krankenversicherer. Sie wurde 1926 von der Versicherungskammer Bayern (VKB) als Krankenkasse für Staatsbeamte gegründet.
Auszug der Produkte der BBKK:
- Private Altersvorsorge
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- usw.