In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.
Eigenschaften und Ziel der Dynamik
Sinn und Ziel einer Dynamik ist es die Leistungen zum Beispiel aus einer privaten Pflegeversicherung an die ständig steigenden Kosten anzupassen. So muss zum Beispiel für heute 1000,-€ bei einer angenommenen Inflationsrate von 3% in 10 Jahren 1343,-€ aufgebracht werden um dieselbe Kaufkraft zu erhalten.
Wert heute | 1.000,-€ | 1.000,-€ | 1.000,-€ | 1.000,-€ |
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Inflationsrate pro Jahr | 3% | 3% | 3% | 3% |
Zeitraum | 10 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre | 40 Jahre |
Zukünftiger Preis | 1.343,-€ | 1.806,-€ | 2.427,-€ | 3.262,-€ |
Zukünftige Kaufkraft (der ehemals 1.000,-€) |
744,-€ | 553,-€ | 412,-€ | 306,-€ |
- Um die Auswirkungen der Inflation zu berechnen empfehlen wir Ihnen folgende Seite: https://www.zinsen-berechnen.de/inflationsrechner.php
Beitragsdynamik in der Pflegeversicherung
Von der Beitragsdynamik spricht man bei der privaten Pflegeversicherung über den Zeitraum indem noch keine Leistungen aus der Zusatzversicherung fließen. In diesem Zeitraum erhöht sich bei einer dynamischen Anpassung die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der zu zahlende Beitrag. Die Höhe der Dynamik ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, so bietet die eine, eine Dynamik von 5% alle 2 Jahre, die andere 10% alle 3 Jahre an.
Leistungsdynamik in der Pflegeversicherung
Bei der Leistungsdynamik spricht von dem Zeitraum indem man bereits Leistungen aus seiner privaten Pflegeversicherung erhält. Jetzt kommt es darauf an, welchen Tarif man gewählt hat. Sollte man sich für einen Tarif entschieden haben der bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 beitragsfrei ist, könnte man die Dynamik in Anspruch nehmen ohne einen Cent dafür zu bezahlen.
Wie oft kann man die Dynamik aussetzen?
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zu Teilnahme an einer dynamischen Anpassung. Um eine dynamische Anpassung zu widerrufen nehmen Sie einfach das erhaltene Informationsschreiben und vermerken auf diesem „Keine Dynamik gewünscht + Unterschrift“ und senden dies an die jeweilige Gesellschaft zurück.
Achtung: Wer 3 mal (je nach Gesellschaft auch nur 2 mal) hintereinander der Dynamik widerspricht, für den entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen.
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten