Checkliste Pflegezusatzversicherung

Checkliste Pflegezusatzversicherung

Wer sich für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte auf folgende Punkte genau achten.

Private Pflegezusatzversicherung

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Checkliste private Pflegezusatzversicherung

Begriff Erläuterung
Absicherungshöhe
in den einzelnen
Pflegegraden
Eine vernünftig gewählte Absicherungshöhe ist immer ratsam. Bei allen ungeförderten Pflegezusatz-Tarifen ist die Absicherungshöhe frei wählbar.

Unsere Empfehlung (monatliche Absicherung):

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Häusliche Pflege* 450€ 750€ 1.200€ 1.950€ 2.400€
Vollstationäre Pflege 450€ 2.400€ 2.400€ 2.400€ 2.400€

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Besonderheit Pflege Bahr:
Die maximale Absicherungshöhe wird von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt und ist meist ab einem Eintrittsalter von 45 Jahren auf das gesetzliche Minimum begrenzt.

Pflege Bahr zu wenig (monatliche Absicherung):

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Häusliche Pflege* 60€ 120€ 180€ 240€ 600€
Vollstationäre Pflege 60€ 120€ 180€ 240€ 600€

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Die 70 / 70 Regel –> Legen Sie Ihren Fokus auf die richtigen Pflegegrade

  • Ca. 70% der aktuell Pflegebedürftigen befinden sich in den Pflegegraden 2 und 3.
  • Ca. 70% der aktuell Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt.
Leistung auch bei häuslicher Pflege durch Laien Viele Gesellschaften erbringen die vereinbarte Leistung egal von wem oder wo Sie sich pflegen lassen.

Laienpflege: Pflege durch Familienangehörige
Verzicht auf
Wartezeiten
Die meisten Anbieter einer Pflegezusatzversicherung verzichten generell auf Wartezeiten.

Besonderheit Pflege Bahr:
Bei einem reinen Pflege Bahr Tarif beträgt die Wartezeit generell 5 Jahre.
Verzicht auf
Karenzzeiten
Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt der Pflegedürftigkeit und erstmaliger Auszahlung der Leistung. Karenzzeiten sind in der privaten Pflegeversicherung nicht üblich.
Beitragsfreiheit im
Leistungsfall
Je nach Gesellschaft und Tarif ist eine Beitragsfreiheit ab Pflegegrad 1,2 oder 3 bereits enthalten oder kann gegen Zusatzbeitrag mit eingeschlossen werden.

Sollte der gewünschte Tarif keine Beitragsbefreiung beinhalten, können Sie auch die Absicherung in den Pflegegraden etwas höher wählen um so die fehlende Beitragsbefreiung im Leistungsfall auszugleichen.

Besonderheit Pflege Bahr:
Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen wird keine Beitragsbefreiung angeboten. (gesetzliche Regelung)

Einmalleistung Eine zusätzliche Sonderzahlung in Form einer Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit verschafft Ihnen den finanziellen Spielraum für z. B. Wohnungsumbauarbeiten.
Dynamik Eine Dynamik bietet die Möglichkeit die vereinbarte Leistung in regelmäßigen Abständen anzupassen. Die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung ist sehr wichtig, denn nur so können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.
Einfacher
Nachweis der
Pflegebedürftigkeit
Die meisten Gesellschaften verzichten auf eine separate Prüfung und richten sich nach dem Einstufungsbescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Beitragsstabilität Gerade bei kleinen Gesellschaften oder bei den angebotenen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) ist das Risiko stark steigender Beiträge sehr hoch.
Geltungsbereich Geltungsbereich ist der Bereich in dem der Versicherungsschutz gewährleistet wird. Die meisten Gesellschaften bieten Versicherungsschutz im Gebiet der Europäischen Union, teilweise sogar weltweit.
Verzichtet der
Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Wenn eine Gesellschaft nicht auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, kann diese Sie „ohne Angabe von Gründen“ aus dem bestehenden Vertrag kündigen.
Geschlossene Gesundheitsfragen Gesundheitsfragen die eine einfache und eindeutige Antwort ermöglichen: Zu diesen gehören gezielte Fragen nach bestimmten Diagnosen. Bei offenen Gesundheitsfragen (wie z. B.: Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich beraten, behandelt oder untersucht?) riskieren Sie unwissentlich Falschangaben. Der Versicherer kann auch in diesem Fall die Leistung verweigern.

Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden


Eine vernünftig gewählte Absicherungshöhe ist immer ratsam. Bei allen ungeförderten Pflegezusatz-Tarifen ist die Absicherungshöhe frei wählbar.

Unsere Empfehlung (monatliche Absicherung):

Grad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 450€ 450€
2 750€ 2.400€
3 1.200€ 2.400€
4 1.950€ 2.400€
5 2.400€ 2.400€

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Besonderheit Pflege Bahr:
Die maximale Absicherungshöhe wird von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt und ist meist ab einem Eintrittsalter von 45 Jahren auf das gesetzliche Minimum begrenzt.

Pflege Bahr zu wenig (monatliche Absicherung):

Grad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 60€ 60€
2 120€ 120€
3 180€ 180€
4 240€ 240€
5 600€ 600€

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Die 70 / 70 Regel –> Legen Sie Ihren Fokus auf die richtigen Pflegegrade

  • Ca. 70% der aktuell Pflegebedürftigen befinden sich in den Pflegegraden 2 und 3.
  • Ca. 70% der aktuell Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt.

Leistung auch bei häuslicher Pflege durch Laien


Viele Gesellschaften erbringen die vereinbarte Leistung egal von wem oder wo Sie sich pflegen lassen.

Laienpflege: Pflege durch Familienangehörige

Verzicht auf Wartezeiten


Die meisten Anbieter einer Pflegezusatzversicherung verzichten generell auf Wartezeiten.

Besonderheit Pflege Bahr:
Bei einem reinen Pflege Bahr Tarif beträgt die Wartezeit generell 5 Jahre.

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Verzicht auf Karenzzeiten


Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt der Pflegedürftigkeit und erstmaliger Auszahlung der Leistung. Karenzzeiten sind in der privaten Pflegeversicherung nicht üblich.

mehr zum Thema

Beitragsbefreiung im Leistungsfall


Je nach Gesellschaft und Tarif ist eine Beitragsfreiheit ab Pflegegrad 1,2 oder 3 bereits enthalten oder kann gegen Zusatzbeitrag mit eingeschlossen werden.

Sollte der gewünschte Tarif keine Beitragsbefreiung beinhalten, können Sie auch die Absicherung in den Pflegegraden etwas höher wählen um so die fehlende Beitragsbefreiung im Leistungsfall auszugleichen.

Besonderheit Pflege Bahr:
Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen wird keine Beitragsbefreiung angeboten. (gesetzliche Regelung)

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Einmalleistung


Eine zusätzliche Sonderzahlung in Form einer Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit verschafft Ihnen den finanziellen Spielraum für z. B. Wohnungsumbauarbeiten.

Dynamik


Eine Dynamik bietet die Möglichkeit die vereinbarte Leistung in regelmäßigen Abständen anzupassen. Die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung ist sehr wichtig, denn nur so können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

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Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit


Die meisten Gesellschaften verzichten auf eine separate Prüfung und richten sich nach dem Einstufungsbescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Beitragsstabilität


Gerade bei kleinen Gesellschaften oder bei den angebotenen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) ist das Risiko stark steigender Beiträge sehr hoch.

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Geltungsbereich


Geltungsbereich ist der Bereich in dem der Versicherungsschutz gewährleistet wird. Die meisten Gesellschaften bieten Versicherungsschutz im Gebiet der Europäischen Union, teilweise sogar weltweit.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht


Wenn eine Gesellschaft nicht auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, kann diese Sie „ohne Angabe von Gründen“ aus dem bestehenden Vertrag kündigen.

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Geschlossene Gesundheitsfragen


Gesundheitsfragen die eine einfache und eindeutige Antwort ermöglichen: Zu diesen gehören gezielte Fragen nach bestimmten Diagnosen. Bei offenen Gesundheitsfragen (wie z. B.: Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich beraten, behandelt oder untersucht?) riskieren Sie unwissentlich Falschangaben. Der Versicherer kann auch in diesem Fall die Leistung verweigern.

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So viel muss ein Pflegeheimbewohner „aus eigener Tasche“ zahlen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE), die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.

Definition Investitionskosten:

  • Investitionskosten sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, technischen Anlagen usw.. Diese Kosten werden auf die Heimbewohner umgelegt.

Eigenanteil nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung Summe
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Ø-Eigenanteil
bzw. Zuzahlung
im Pflegeheim
Deutschland 1245€ 477€ 888€ 2610€
Inkl. Leistungszuschlag für pflegebedingte Kosten
1. bis 12.
Monat
1058€ (15% ~ 187€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 2423€
13. bis 24.
Monat
872€ (30% ~ 374€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 2237€
25. bis 36.
Monat
623€ (50% ~ 623€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 1988€
ab 37.
Monat
311€ (75% ~ 934€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 1676€

Zusammensetzung

der Pflegekosten

im Pflegeheim

Die Pflegeheimkosten setzen sich aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, den pflegebedingten Kosten, den Investitionskosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft zusammen.

Ø Pflegekosten bzw. Eigenanteil im Pflegeheim

Achtung: Trotz Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bleibt eine erhebliche Pflegelücke. Den Ø-Eigenanteil bzw. die Ø-Zuzahlung im Pflegeheim finden Sie in der folgenden Tabelle.

Seit dem 01.01.2022 besteht für Personen, die pflegebedürftig sind und in einem Pflegeheim leben, die Option, von einem sogenannten Leistungszuschlag zu profitieren. Die Höhe dieses Zuschlags steigt in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.

➽ Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie eine Beispielrechnung zum Leistungszuschlag finden Sie hier.

Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung Summe
Bundesland Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Ø-Eigenanteil
bzw. Zuzahlung
im Pflegeheim
Deutschland 1245€ 477€ 888€ 2610€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2423€
13. bis 24. Monat 30 % 2237€
25. bis 36. Monat 50 % 1988€
Ab 37. Monat 75 % 1676€

Baden Württemberg 1550€ 457€ 983€ 2990€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2758€
13. bis 24. Monat 30 % 2525€
25. bis 36. Monat 50 % 2215€
Ab 37. Monat 75 % 1828€

Bayern 1332€ 419€ 764€ 2515€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2315€
13. bis 24. Monat 30 % 2115€
25. bis 36. Monat 50 % 1849€
Ab 37. Monat 75 % 1516€

Berlin 1459€ 411€ 712€ 2582€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2363€
13. bis 24. Monat 30 % 2144€
25. bis 36. Monat 50 % 1853€
Ab 37. Monat 75 % 1488€

Brandenburg 1236€ 311€ 770€ 2317€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2132€
13. bis 24. Monat 30 % 1946€
25. bis 36. Monat 50 % 1699€
Ab 37. Monat 75 % 1390€

Bremen 1118€ 538€ 904€ 2560€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2392€
13. bis 24. Monat 30 % 2225€
25. bis 36. Monat 50 % 2001€
Ab 37. Monat 75 % 1722€

Hamburg 1054€ 569€ 866€ 2489€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2331€
13. bis 24. Monat 30 % 2173€
25. bis 36. Monat 50 % 1962€
Ab 37. Monat 75 % 1699€

Hessen 1261€ 510€ 795€ 2566€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2377€
13. bis 24. Monat 30 % 2188€
25. bis 36. Monat 50 % 1936€
Ab 37. Monat 75 % 1620€

Mecklenburg Vorpommern 1232€ 350€ 716€ 2298€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2113€
13. bis 24. Monat 30 % 1928€
25. bis 36. Monat 50 % 1682€
Ab 37. Monat 75 % 1374€

Niedersachsen 1098€ 509€ 754€ 2361€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2196€
13. bis 24. Monat 30 % 2032€
25. bis 36. Monat 50 % 1812€
Ab 37. Monat 75 % 1538€

Nordrhein Westfalen 1149€ 572€ 1137€ 2858€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2686€
13. bis 24. Monat 30 % 2513€
25. bis 36. Monat 50 % 2284€
Ab 37. Monat 75 % 1996€

Rheinland Pfalz 1161€ 463€ 1093€ 2717€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2543€
13. bis 24. Monat 30 % 2369€
25. bis 36. Monat 50 % 2137€
Ab 37. Monat 75 % 1846€

Saarland 1336€ 517€ 1055€ 2908€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2708€
13. bis 24. Monat 30 % 2507€
25. bis 36. Monat 50 % 2240€
Ab 37. Monat 75 % 1906€

Sachsen 1291€ 438€ 723€ 2452€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2258€
13. bis 24. Monat 30 % 2065€
25. bis 36. Monat 50 % 1807€
Ab 37. Monat 75 % 1484€

Sachsen Anhalt 1048€ 308€ 691€ 2047€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 1890€
13. bis 24. Monat 30 % 1733€
25. bis 36. Monat 50 % 1523€
Ab 37. Monat 75 % 1261€

Schleswig Holstein 1115€ 513€ 870€ 2498€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2331€
13. bis 24. Monat 30 % 2164€
25. bis 36. Monat 50 % 1941€
Ab 37. Monat 75 % 1662€

Thüringen 1120€ 380€ 804€ 2304€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2136€
13. bis 24. Monat 30 % 1968€
25. bis 36. Monat 50 % 1744€
Ab 37. Monat 75 % 1464€

Quelle: VDEK Report 07.2023

Die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit können durch eine private Pflegeversicherung erheblich abgemildert werden.

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Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflicht

Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

Durchschnittliches Pflegerisiko

Statistik

Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflichtversicherung

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

Checkliste Pflegezusatz

Wichtig!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

Krankheitsfilter

Vorerkrankungen

Bei welcher Gesellschaft können Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
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Durchschnittliche Pflegekosten

Pflegekosten

So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.

Formen & Absicherungsvarianten

Formen & Absicherungsvarianten

Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung           • Pflege Bahr Versicherung

Pflegerentenversicherung               • Pflegekostenversicherung