Definition Karenzzeit
Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt der Pflegedürftigkeit und erstmaliger Auszahlung der Leistung. Das bedeutet selbst wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeiten abgeschlossen haben, aber eine Karenzzeit von zum Beispiel 6 Monaten vereinbart haben, bekommen Sie erst nach Ablauf dieser 6 Monate (gerechnet vom Beginn der Pflegebedürftigkeit) die vereinbarte Leistung aus Ihrem Vertrag.
Karenzzeiten sind in der privaten Pflegeversicherung nicht üblich.
Beispiel: Sie entscheiden sich für eine Pflegezusatzversicherung mit einer Wartezeit von 3 Jahren und einer Karenzzeit von 1 Jahr und werden im 6. Jahr nach Vertragsabschluss pflegebedürftig.
Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||||||||||
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Versicherungsjahr | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | usw. | |
Wartezeit (Gilt ab Vertragsbeginn) |
Keine Leistung während der Wartezeit | Auszahlung der Versicherungsleistung | |||||||||
Karenzzeiten (Gilt ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
Keine Leistung in der Karenzzeit | Auszahlung der Versicherungsleistung |
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten