Beitragsstabilität in der privaten Pflegeversicherung
➽ Welche Pflegezusatz-Anbieter sind empfehlenswert?
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Beitragsanpassung
Auch im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung ist man vor Beitragsanpassungen nicht gefeit. Alle Versicherungsgesellschaften sind vom Gesetzgeber verpflichtet, jährlich ihre Rechnungsgrundlage zu überprüfen, um ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Ergibt die Überprüfung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5 %, sind sie gesetzlich verpflichtet, die Versicherungsbeiträge des betroffenen Tarifes zu überprüfen. Dies führt im Normalfall zu einer Neukalkulation und damit zu einer entsprechenden Beitragsanpassung.
Die Begründungen für die Anpassungen lauten dann meist wie folgt:
- Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 (Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade)
- Allgemeiner Anstieg der pflegebedürftigen Personen
- bisherige Niedrigzinsphase
- steigende Lebenserwartung
Von diesen Veränderungen ist grundsätzlich jede Versicherungsgesellschaft und jeder Pflegezusatz-Tarif betroffen. Allein durch die Einführung der Pflegegrade stieg die Anzahl der pflegebedürftigen Personen innerhalb der letzten Jahre um über 20 %, was sich natürlich auch auf die Beitragskalkulation auswirkt.
Stellt sich nur eine Frage:
Wenn das Problem für alle Gesellschaft gleich ist, warum kommen manche Anbieter mit sehr moderaten bzw. geringen Beitragsanpassungen aus und andere erhöhen teilweise um 50 % – 100 %?
Unsere Empfehlungen beim Thema Beitragsstabile Pflegezusatz-Tarife
Hinweis:
Bei der Zusammenstellung unserer Empfehlung haben wir nicht nur die Beitragsentwicklung der aktuellen Tarife nach Pflegegrade, welche seit 2017 gültig sind, sondern auch bestehende ALT-Tarife analysiert.
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?
Variante 1 –> Nichts unternehmen
- In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.
Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen
- Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.
Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer
- Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
TIPP: Kündigen Sie erst Ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.
Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!
Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungsnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibender Prämie und sinkender Leistung.
Sonderkündigungsrecht:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis
Kündigungsvorlage Sonderkündigungsrecht
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten