Einrichtungseinheitlicher
Eigenanteil (EEE):
Definition, Berechnung, Pflegekosten
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Definition, Berechnung, Pflegekosten
Inhaltsverzeichnis
Warum wurde ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt?
Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, eine Pauschale, um die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu gewährleisten. Die Beiträge reichen in aller Regel nicht aus, um diese Unterbringung komplett zu bezahlen.
Vor 2017 mussten pflegebedürftige Menschen mit steigender Pflegebedürftigkeit immer größere Lücken mit ihrem Eigenanteil füllen.
–> Je höher die Pflegestufe, desto höher war auch die eigene finanzielle Belastung.
Aus Angst vor einem höheren Eigenanteil wehrten sich betroffene Personen häufig gegen eine Neubegutachtung der Pflegebedürftigkeit, selbst wenn sie auf umfangreichere Pflegemaßnahmen angewiesen waren.
Um diesen Missstand zu beheben, wurde zum 01.01.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt.
Nun bezahlen pflegebedürftigen Person in den Pflegegraden 2-5 für die pflegebedingten Kosten den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Regelung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Pflegeheimen – kurz EEE.
Definition einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil in Pflegeheimen, im Folgenden EEE genannt, handelt es sich um den monatlichen Beitrag, der durch einen Bewohner zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Verpflegung & Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entrichtet werden muss.
Dabei handelt es sich um eine Pauschale für betroffene Personen der Pflegegrade 2 bis 5 – somit zahlen Pflegebedürftige des Grades 2 ebenso viel wie pflegebedürftige Menschen des Grades 5. Steigt die Pflegebedürftigkeit mit fortschreitendem Alter oder der Verstärkung des Krankheitsbildes an, bleibt der zu entrichtende Betrag also gleich.
Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der EEE jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen. Neben dem Standort zählen auch noch andere Faktoren dazu, die den Eigenanteil beeinflussen. Auf diese wird im Folgenden noch eingegangen.
Berechnung einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?
Ab dem 1. Januar 2017 hat sich die Beurteilung des Pflegebedarfs geändert. Wo es vorher 3 Pflegestufen gab, gibt es nun 5 Pflegegrade. Pflegebedürftige Personen bezahlen ab dem zweiten Pflegegrad nun unabhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit denselben Betrag. Das bedeutet, dass auch mit steigendem Pflegegrad der EEE gleich bleibt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil berechnet sich aus dem, was die gesetzliche Pflegekasse pro Pflegegrad leistet und dem Pflegesatz des Pflegeheims.
Der Pflegesatz wiederum berechnet sich aus der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheimes mit einem Pflegegrad und denen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass der Pflegesatz abhängig von der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheims und deren Pflegebedürftigkeit ist. Die Pflegesätze gelten jedoch nur für Unterkunft und Verpflegung. Zusätzliche Leistungen wie Massagen, Friseurtermine oder Fußpflege müssen von den Bewohnern ebenso zusätzlich gezahlt werden. Die Bundesländer, Kommunen und Pflegekassen verhandeln mit den Pflegeheimen immer wieder aufs Neue über die Höhe der Pflegekosten, wodurch sich die unterschiedlichen Beiträge des EEE erklären lassen.
Die Differenz aus der Leistung der Pflegekasse und dem Pflegesatz der Pflegeeinrichtung ist nun der EEE.
Durchschnittlicher einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Der monatliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil beträgt im Durchschnitt ca. 1.245 €. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Investitionen, Verpflegung und Unterkunft.
Pflegeheimkosten = einrichtungseinheitliche Eigenanteil + Investitionskosten + Verpflegung & Unterkunft
Die durchschnittliche Zuzahlung im Pflegeheim liegt nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bei ca. 2.610 € pro Monat.
Wie setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?
Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz aus folgenden 3 Komponenten zusammen:
- Pflegebedingte Kosten (EEE)
- Investitionskosten
- Verpflegung & Unterkunft
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) = Pflegebedingte Kosten
Die pflegebedingten Kosten werden anteilig von der pflegebedürftigen Person (siehe EEE) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Voraussetzung für die gesetzlichen Leistungen ist, dass die erbrachten Pflegeleistungen auch mit dem jeweiligen Pflegegrad übereinstimmen. Zusatzleistungen über den jeweiligen Pflegegrad hinaus muss die pflegebedürftige Person selbst bezahlen. Dazu zählen unter anderem Friseurbesuche, Massagen oder Fußpflege.
Die Kosten für die Pflege nehmen in aller Regel übrigens den größten Anteil der Gesamtkosten ein.
Pflegeheime müssen instand gehalten werden. Reparaturen müssen also finanziert und bewerkstelligt werden. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Pflegeheime weitere Gebäude anbauen. Diese Kosten müssen ebenso finanziert werden. Den Anteil der Investitionskosten können Pflegeheime somit ganz einfach von den Bewohnern finanzieren lassen.
Bei der Auswahl von Pflegeheimen kann es daher ratsam sein, sich nicht für ein älteres Gebäude zu entscheiden, da hier die Investitionskosten höher sein können als zum Beispiel bei einer neu gebauten Pflegeeinrichtung. Auch bei einem Pflegeheim, das den weiteren Anbau von Gebäuden plant, können die Investitionskosten höher sein als bei einer vollständig fertiggestellten Einrichtung.
Verpflegung
Unter den Posten der Verpflegung fällt alles, was mit Ernährung zu tun hat. Frühstück, Mittagessen und Abendbrot sind darin inbegriffen, ebenso wie Wasser, Tee oder Kaffee. Auch Kuchen und Gebäck werden so finanziert. Für die Leistungen im Bereich der Verpflegung gibt es keine Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Unterkunft
Wie bei einem Aufenthalt in einem Hotel entstehen auch bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung monatliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Je nach Größe und Ausstattung der Unterkunft können die Kosten hier natürlich variieren. Darin inbegriffen sind unter anderem auch Kosten für die Reinigung der Wäsche, die Entsorgung von Müll oder auch für das Veranstalten von Festlichkeiten.
Zu diesen 3 Bausteinen der Gesamtkosten für ein Pflegeheim kann außerdem in einigen Fällen noch eine Ausbildungsumlage anfallen. Dies passiert, wenn das Pflegeheim zu den Einrichtungen gehört, die selbst Pflegepersonal ausbilden. Von Bundesland zu Bundesland gibt es hierbei auch wieder Unterschiede in der jeweiligen Höhe des Beitrages. In der Regel sind von den Bewohnern jeweils zwei bis drei Euro pro Tag zu entrichten.
Durch verschiedene Faktoren variieren die pflegebedingten Kosten (EEE), die Investitionskosten sowie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von Bundesland zu Bundesland sowie von Pflegeheim zu Pflegeheim.
Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie hoch die Pflegeheimkosten bei Ihnen Vorort liegen, empfehlen wir Ihnen, den AOK Pflegeheimnavigator zu nutzen.
Übersicht der Ø Pflegekosten je Bundesland
So viel muss ein Pflegeheimbewohner „aus eigener Tasche“ zahlen
- Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits berücksichtigt bzw. abgezogen.
- Die entstehenden Kosten (Pflegelücke) sind für jeden Bewohner, egal ob Pflegegrad 2 oder 5, identisch.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE), die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.
Definition Investitionskosten:
- Investitionskosten sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, technischen Anlagen usw.. Diese Kosten werden auf die Heimbewohner umgelegt.
Eigenanteil nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung | Summe | |||
---|---|---|---|---|
Pflegebedingte Kosten (EEE = Einrichtungs- einheitlicher Eigenanteil) |
Investitions- kosten |
Verpflegung & Unterkunft |
Ø-Eigenanteil bzw. Zuzahlung im Pflegeheim |
|
Deutschland | 1245€ | 477€ | 888€ | 2610€ |
Inkl. Leistungszuschlag für pflegebedingte Kosten |
||||
1. bis 12. Monat |
1058€ (15% ~ 187€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 2423€ |
13. bis 24. Monat |
872€ (30% ~ 374€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 2237€ |
25. bis 36. Monat |
623€ (50% ~ 623€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 1988€ |
ab 37. Monat |
311€ (75% ~ 934€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 1676€ |
Zusammensetzung
der Pflegekosten
im Pflegeheim
Ø Pflegekosten bzw. Eigenanteil im Pflegeheim
Achtung: Trotz Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bleibt eine erhebliche Pflegelücke. Den Ø-Eigenanteil bzw. die Ø-Zuzahlung im Pflegeheim finden Sie in der folgenden Tabelle.
Seit dem 01.01.2022 besteht für Personen, die pflegebedürftig sind und in einem Pflegeheim leben, die Option, von einem sogenannten Leistungszuschlag zu profitieren. Die Höhe dieses Zuschlags steigt in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.
Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung | Summe | |||
---|---|---|---|---|
Bundesland | Pflegebedingte Kosten (EEE = Einrichtungs- einheitlicher Eigenanteil) |
Investitions- kosten |
Verpflegung & Unterkunft |
Ø-Eigenanteil bzw. Zuzahlung im Pflegeheim |
Deutschland | 1245€ | 477€ | 888€ | 2610€ |
Baden Württemberg | 1550€ | 457€ | 983€ | 2990€ |
Bayern | 1332€ | 419€ | 764€ | 2515€ |
Berlin | 1459€ | 411€ | 712€ | 2582€ |
Brandenburg | 1236€ | 311€ | 770€ | 2317€ |
Bremen | 1118€ | 538€ | 904€ | 2560€ |
Hamburg | 1054€ | 569€ | 866€ | 2489€ |
Hessen | 1261€ | 510€ | 795€ | 2566€ |
Mecklenburg Vorpommern | 1232€ | 350€ | 716€ | 2298€ |
Niedersachsen | 1098€ | 509€ | 754€ | 2361€ |
Nordrhein Westfalen | 1149€ | 572€ | 1137€ | 2858€ |
Rheinland Pfalz | 1161€ | 463€ | 1093€ | 2717€ |
Saarland | 1336€ | 517€ | 1055€ | 2908€ |
Sachsen | 1291€ | 438€ | 723€ | 2452€ |
Sachsen Anhalt | 1048€ | 308€ | 691€ | 2047€ |
Schleswig Holstein | 1115€ | 513€ | 870€ | 2498€ |
Thüringen | 1120€ | 380€ | 804€ | 2304€ |
Quelle: VDEK Report 07.2023
Die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit können durch eine private Pflegeversicherung erheblich abgemildert werden.