Einrichtungseinheitlicher
Eigenanteil (EEE):
Definition, Berechnung, Pflegekosten

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Definition, Berechnung, Pflegekosten

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Warum wurde ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt?

Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, eine Pauschale, um die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu gewährleisten. Die Beiträge reichen in aller Regel nicht aus, um diese Unterbringung komplett zu bezahlen.

Vor 2017 mussten pflegebedürftige Menschen mit steigender Pflegebedürftigkeit immer größere Lücken mit ihrem Eigenanteil füllen.

–> Je höher die Pflegestufe, desto höher war auch die eigene finanzielle Belastung.

Aus Angst vor einem höheren Eigenanteil wehrten sich betroffene Personen häufig gegen eine Neubegutachtung der Pflegebedürftigkeit, selbst wenn sie auf umfangreichere Pflegemaßnahmen angewiesen waren.

Um diesen Missstand zu beheben, wurde zum 01.01.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt.

Nun bezahlen pflegebedürftigen Person in den Pflegegraden 2-5 für die pflegebedingten Kosten den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Regelung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Pflegeheimen – kurz EEE.

Definition einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil in Pflegeheimen, im Folgenden EEE genannt, handelt es sich um den monatlichen Beitrag, der durch einen Bewohner zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Verpflegung & Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entrichtet werden muss.

Dabei handelt es sich um eine Pauschale für betroffene Personen der Pflegegrade 2 bis 5 – somit zahlen Pflegebedürftige des Grades 2 ebenso viel wie pflegebedürftige Menschen des Grades 5. Steigt die Pflegebedürftigkeit mit fortschreitendem Alter oder der Verstärkung des Krankheitsbildes an, bleibt der zu entrichtende Betrag also gleich.

Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der EEE jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen. Neben dem Standort zählen auch noch andere Faktoren dazu, die den Eigenanteil beeinflussen. Auf diese wird im Folgenden noch eingegangen.

Berechnung einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?

Ab dem 1. Januar 2017 hat sich die Beurteilung des Pflegebedarfs geändert. Wo es vorher 3 Pflegestufen gab, gibt es nun 5 Pflegegrade. Pflegebedürftige Personen bezahlen ab dem zweiten Pflegegrad nun unabhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit denselben Betrag. Das bedeutet, dass auch mit steigendem Pflegegrad der EEE gleich bleibt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil berechnet sich aus dem, was die gesetzliche Pflegekasse pro Pflegegrad leistet und dem Pflegesatz des Pflegeheims.
Der Pflegesatz wiederum berechnet sich aus der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheimes mit einem Pflegegrad und denen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass der Pflegesatz abhängig von der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheims und deren Pflegebedürftigkeit ist. Die Pflegesätze gelten jedoch nur für Unterkunft und Verpflegung. Zusätzliche Leistungen wie Massagen, Friseurtermine oder Fußpflege müssen von den Bewohnern ebenso zusätzlich gezahlt werden. Die Bundesländer, Kommunen und Pflegekassen verhandeln mit den Pflegeheimen immer wieder aufs Neue über die Höhe der Pflegekosten, wodurch sich die unterschiedlichen Beiträge des EEE erklären lassen.

Die Differenz aus der Leistung der Pflegekasse und dem Pflegesatz der Pflegeeinrichtung ist nun der EEE.

Durchschnittlicher einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der monatliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil beträgt im Durchschnitt ca. 1.245 €. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Investitionen, Verpflegung und Unterkunft.

Pflegeheimkosten = einrichtungseinheitliche Eigenanteil + Investitionskosten + Verpflegung & Unterkunft

Die durchschnittliche Zuzahlung im Pflegeheim liegt nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bei ca. 2.610 € pro Monat.

Wie setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz aus folgenden 3 Komponenten zusammen:

  • Pflegebedingte Kosten (EEE)
  • Investitionskosten
  • Verpflegung & Unterkunft

Zu diesen 3 Bausteinen der Gesamtkosten für ein Pflegeheim kann außerdem in einigen Fällen noch eine Ausbildungsumlage anfallen. Dies passiert, wenn das Pflegeheim zu den Einrichtungen gehört, die selbst Pflegepersonal ausbilden. Von Bundesland zu Bundesland gibt es hierbei auch wieder Unterschiede in der jeweiligen Höhe des Beitrages. In der Regel sind von den Bewohnern jeweils zwei bis drei Euro pro Tag zu entrichten.

Durch verschiedene Faktoren variieren die pflegebedingten Kosten (EEE), die Investitionskosten sowie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von Bundesland zu Bundesland sowie von Pflegeheim zu Pflegeheim.

Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie hoch die Pflegeheimkosten bei Ihnen Vorort liegen, empfehlen wir Ihnen, den AOK Pflegeheimnavigator zu nutzen.

Übersicht der Ø Pflegekosten je Bundesland

So viel muss ein Pflegeheimbewohner „aus eigener Tasche“ zahlen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE), die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.

Definition Investitionskosten:

  • Investitionskosten sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, technischen Anlagen usw.. Diese Kosten werden auf die Heimbewohner umgelegt.

Eigenanteil nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung Summe
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Ø-Eigenanteil
bzw. Zuzahlung
im Pflegeheim
Deutschland 1245€ 477€ 888€ 2610€
Inkl. Leistungszuschlag für pflegebedingte Kosten
1. bis 12.
Monat
1058€ (15% ~ 187€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 2423€
13. bis 24.
Monat
872€ (30% ~ 374€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 2237€
25. bis 36.
Monat
623€ (50% ~ 623€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 1988€
ab 37.
Monat
311€ (75% ~ 934€
Leistungszuschlag)
477€ 888€ 1676€

Zusammensetzung

der Pflegekosten

im Pflegeheim

Die Pflegeheimkosten setzen sich aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, den pflegebedingten Kosten, den Investitionskosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft zusammen.

Ø Pflegekosten bzw. Eigenanteil im Pflegeheim

Achtung: Trotz Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bleibt eine erhebliche Pflegelücke. Den Ø-Eigenanteil bzw. die Ø-Zuzahlung im Pflegeheim finden Sie in der folgenden Tabelle.

Seit dem 01.01.2022 besteht für Personen, die pflegebedürftig sind und in einem Pflegeheim leben, die Option, von einem sogenannten Leistungszuschlag zu profitieren. Die Höhe dieses Zuschlags steigt in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.

➽ Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie eine Beispielrechnung zum Leistungszuschlag finden Sie hier.

Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung Summe
Bundesland Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Ø-Eigenanteil
bzw. Zuzahlung
im Pflegeheim
Deutschland 1245€ 477€ 888€ 2610€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2423€
13. bis 24. Monat 30 % 2237€
25. bis 36. Monat 50 % 1988€
Ab 37. Monat 75 % 1676€

Baden Württemberg 1550€ 457€ 983€ 2990€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2758€
13. bis 24. Monat 30 % 2525€
25. bis 36. Monat 50 % 2215€
Ab 37. Monat 75 % 1828€

Bayern 1332€ 419€ 764€ 2515€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2315€
13. bis 24. Monat 30 % 2115€
25. bis 36. Monat 50 % 1849€
Ab 37. Monat 75 % 1516€

Berlin 1459€ 411€ 712€ 2582€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2363€
13. bis 24. Monat 30 % 2144€
25. bis 36. Monat 50 % 1853€
Ab 37. Monat 75 % 1488€

Brandenburg 1236€ 311€ 770€ 2317€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2132€
13. bis 24. Monat 30 % 1946€
25. bis 36. Monat 50 % 1699€
Ab 37. Monat 75 % 1390€

Bremen 1118€ 538€ 904€ 2560€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2392€
13. bis 24. Monat 30 % 2225€
25. bis 36. Monat 50 % 2001€
Ab 37. Monat 75 % 1722€

Hamburg 1054€ 569€ 866€ 2489€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2331€
13. bis 24. Monat 30 % 2173€
25. bis 36. Monat 50 % 1962€
Ab 37. Monat 75 % 1699€

Hessen 1261€ 510€ 795€ 2566€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2377€
13. bis 24. Monat 30 % 2188€
25. bis 36. Monat 50 % 1936€
Ab 37. Monat 75 % 1620€

Mecklenburg Vorpommern 1232€ 350€ 716€ 2298€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2113€
13. bis 24. Monat 30 % 1928€
25. bis 36. Monat 50 % 1682€
Ab 37. Monat 75 % 1374€

Niedersachsen 1098€ 509€ 754€ 2361€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2196€
13. bis 24. Monat 30 % 2032€
25. bis 36. Monat 50 % 1812€
Ab 37. Monat 75 % 1538€

Nordrhein Westfalen 1149€ 572€ 1137€ 2858€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2686€
13. bis 24. Monat 30 % 2513€
25. bis 36. Monat 50 % 2284€
Ab 37. Monat 75 % 1996€

Rheinland Pfalz 1161€ 463€ 1093€ 2717€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2543€
13. bis 24. Monat 30 % 2369€
25. bis 36. Monat 50 % 2137€
Ab 37. Monat 75 % 1846€

Saarland 1336€ 517€ 1055€ 2908€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2708€
13. bis 24. Monat 30 % 2507€
25. bis 36. Monat 50 % 2240€
Ab 37. Monat 75 % 1906€

Sachsen 1291€ 438€ 723€ 2452€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2258€
13. bis 24. Monat 30 % 2065€
25. bis 36. Monat 50 % 1807€
Ab 37. Monat 75 % 1484€

Sachsen Anhalt 1048€ 308€ 691€ 2047€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 1890€
13. bis 24. Monat 30 % 1733€
25. bis 36. Monat 50 % 1523€
Ab 37. Monat 75 % 1261€

Schleswig Holstein 1115€ 513€ 870€ 2498€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2331€
13. bis 24. Monat 30 % 2164€
25. bis 36. Monat 50 % 1941€
Ab 37. Monat 75 % 1662€

Thüringen 1120€ 380€ 804€ 2304€

Dauer der Pflege Leistungszuschlag Ø-EIGENANTEIL BZW.
ZUZAHLUNG
IM PFLEGEHEIM
1. bis 12. Monat 15 % 2136€
13. bis 24. Monat 30 % 1968€
25. bis 36. Monat 50 % 1744€
Ab 37. Monat 75 % 1464€

Quelle: VDEK Report 07.2023

Die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit können durch eine private Pflegeversicherung erheblich abgemildert werden.