Elternunterhalt: Wenn die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Elternunterhalt: 100.00€ Schonvermögen für Kinder
Ab dem 01.01.2020 greift durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz die neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern. Diese liegt nun bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto. Somit sind wohl ca. 90 % der Kinder nicht mehr verpflichtet, sich an den Pflegekosten zu beteiligen.
Hinweis: Die Einkommensgrenze gilt nur für die Kinder (Verwandte 1. Grades) der pflegebedürftigen Eltern. Das Einkommen vom Ehepartner des Kindes bleibt außen vor und wird nicht herangezogen.
Achtung!
Gesetzliche Freigrenze für Kinder hin oder her!
Wenn ein Elternteil z. B. Papa pflegebedürftig wird und seine Rente komplett für die Deckung der entstehenden Pflegekosten geopfert werden muss, bleibt Mutti auf den monatlichen Ausgaben für Haus, Hof und Nebenkosten komplett alleine sitzen. Noch schlimmer wird der Fall, wenn die Rente von Papa nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu tragen. An diesem Punkt angekommen, wird auch die Rente von Mutti bis zu einem Selbstbehalt von ca. 1.000 Euro geschröpft.
Ihr Kind wird wohl kaum zusehen, wie Mutti ihr zukünftiges Leben anstatt in Würde am Existenzminimum führt.
Lesen Sie hierzu: So wenig bleibt dem Ehepartner eines pflegebedürtigen Ehegatten!
BGH Beschluss vom 27.04.2016 – VII Z B 485/14
Wenn ein Ehegatte sich in einem Pflegeheim befindet, und dessen Rente zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreicht ist der Ehepartner verpflichtet Unterhalt in Form einer Geldrente zu zahlen. In diesem Fall wurde dem nicht pflegebedürftigen Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.000 EUR belassen. (Unterhaltsleitlinien 2013)
TIPP
Mit einer passenden Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit.
100.000€ Schonvermögen für Eltern von pflegebedürftigen Kindern
Auch Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern profitieren von dieser Regelung. Erst wenn ein Elternteil über 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, müssen diese für die Unterhalts- und Pflegekosten ihres Kindes aufkommen.
Elternunterhalt Schwiegerkinder
Das Einkommen der Schwiegertochter bzw. des Schwiegersohnes bleibt außen vor und wird nicht für die Berechnung der Bruttoeinkommensgrenze herangezogen.
Schenkungsrückforderung
Sollte das im Pflegeheim lebende Elternteil auf Sozialhilfe angewiesen sein, um die entstehenden Pflegekosten zu finanzieren, können bzw. müssen Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe zurückverlangt werden. Gerade bei Immobilien ist es oft Problemmatisch den Wert dieser zum Zeitpunkt der Übertragung festzustellen.
Auszug §528 Abs.1 BGB
Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.
Elternunterhalt berechnen
Ab einen Jahresbruttoeinkommen von 100.000€ sind Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Vermögen wie z.B. die eigene Immobilie werden bei der Berechnung des Elternunterhaltes nicht herangezogen.
Zum Einkommen zählen:
- Bruttolohn bei Angestellten
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitalerträge
Abziehbare Aufwendungen:
- Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten etc.)
- Gewerkschaftsbeiträge
- Berufsbekleidung
- Zins- und Tilgungsleistungen
- Aufwand für die private Altersvorsorge (max. 5% vom Brutto)
- Unterhaltsleistungen
- Beiträge für Zusatzkrankenversicherung
Wer durch die abziehbaren Aufwendungen unter 100.000€ kommt, muss keinen Elternunterhalt zahlen.
Beispiel Elternunterhalt
Kind, ledig, Steuerklasse I, Jahresbruttoeinkommen 120.000€
120.000 Euro | Jahresbruttolohn |
– 10.000 Euro | Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitszimmer etc.) |
= 110.000 Euro | Bereinigtes Gesamtbruttoeinkommen |
➽ Das Jahresbruttoeinkommen liegt über der Grenze von 100.000€. Das Kind ist somit zum Elternunterhalt verpflichtet.
Berechnung des Elternunterhaltes
5.200 Euro | Nettoeinkommen pro Monat |
– 2.000 Euro | abzgl. Selbstbehalt |
= 3.200 Euro | verbleiben |
– 1.600 Euro | abzgl. 50 % weiterer Selbstbehalt |
= 1.600 Euro | Monatlicher Elternunterhalt |
Aufteilung Elternunterhalt bei Geschwistern
Die Einkommensgrenze von 100.000€ brutto gilt pro Kind, solange keines der Kinder diese überschreitet, muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Sollte eines der Kinder über 100.000€ liegen, werden zunächst für die Berechnung alle Kinder berücksichtigt und der Unterhalt wird anteilig pro Kind ermittelt. Das Kind, welches über der Grenze verdient, muss nun seinen entsprechenden Anteil leisten. Die Anteile der Geschwister werden vom Sozialamt übernommen.
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten