Pflegereform 2023 / 2024 ➽ Zahlen | Daten | Fakten
Inhaltsverzeichnis
Übersicht Pflegereform 2023 / 2024
Wir haben wieder einmal Grund zum Feiern! Eine riesige Pflegereform wurde angekündigt, um den Pflegenotstand in Deutschland endlich in den Griff zu bekommen. Ja, es wurde viel diskutiert, und die Hoffnungen waren groß. Und das Ergebnis?
Mal wieder eine Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Juli 2023! Endlich haben wir es geschafft, die Höchstmarke von insgesamt 40 % bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu überschreiten. Ein voller Erfolg, oder?
Aber Moment mal, es gibt noch mehr gute Nachrichten: Eine gewaltige Erhöhung der Pflegeleistungen steht bevor! Ab 2024 werden Pflegebedürftige stolze 5 % mehr Geld erhalten. Das wird ihnen bestimmt helfen, die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre auszugleichen, die die meisten von ihnen bereits an den Rand des finanziellen Ruins getrieben haben. Aber keine Sorge, die Regierung hat alles im Griff – die Probleme im Pflegesektor sind damit sicherlich gelöst.
Beitrag & Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2024
- Erhöhung des gesetzlichen Beitragssatzes zur Pflegepflichtversicherung zum 01.07.2023 von bisher 3,05 % auf 3,40 %.
- Erhöhung des Beitragszuschlages für Kinderlose zum 01.07.2023 von bisher 0,35 % auf 0,60 %
Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien
Ab dem 01.01.2024 wird das Pflegegeld um 5 % erhöht, um pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, noch besser finanziell zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Pflegeleistungen oder zur finanziellen Unterstützung des pflegenden Angehörigen verwendet werden.
Pflegegrad | 2023 | 2024 |
---|---|---|
1 | 0 € * | 0 € * |
2 | 316 € * | ~ 332 € * |
3 | 545 € * | ~ 572 € * |
4 | 728 € * | ~ 764 € * |
5 | 901 € * | ~ 946 € * |
* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege
Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst
Ab dem 01.01.2024 wird eine Erhöhung von 5 % der Pflegesachleistungen umgesetzt. Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, Haushaltshilfe sowie individuelle Betreuung.
Pflegegrad | 2023 | 2024 |
---|---|---|
1 | 0 € * | 0 € * |
2 | 724 € * | ~ 760 € * |
3 | 1363 € * | ~ 1431 € * |
4 | 1693 € * | ~ 1778 € * |
5 | 2095 € * | ~ 2200 € * |
* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege
Gesetzliche Leistungen bei vollstationärer Pflege
Ab dem 1. Januar 2024 bleiben die Pflegesachleistungen für vollstationäre Pflege unverändert, aber der Leistungszuschlag wurde angehoben, um die Kostensteigerungen bei pflegebedingten Ausgaben abzufangen.
Pflegegrad | 2023 | 2024 |
---|---|---|
1 | 125 € | 125 € |
2 | 770 € | 770 € |
3 | 1262 € | 1262 € |
4 | 1775 € | 1775 € |
5 | 2005 € | 2005 € |
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 2024
Dauer der vollstationären Pflege |
Leistungszuschlag für pflegebedingte Kosten |
|
---|---|---|
2023 | 2024 | |
1. bis 12. Monat | 5 % | 15 % |
13. bis 24. Monat | 25 % | 30 % |
25. bis 36. Monat | 45 % | 50 % |
ab 37. Monat | 70 % | 75 % |
Beispielrechnung zum Leistungszuschlag
Dauer der vollstationären Pflege |
Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil im Pflegeheim |
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil | ||
---|---|---|---|---|
Pflegebedingte Kosten (EEE = Einrichtungs- einheitlicher Eigenanteil) |
Investitions- kosten |
Verpflegung & Unterkunft |
||
Beispiel | 2500€ | 1000€ | 500€ | 1000€ |
1. bis 12. Monat | 2350€ | 850€ (15% = 150€ Leistungszuschlag) | 500€ | 1000€ |
13. bis 24. Monat | 2200€ | 700€ (30% = 300€ Leistungszuschlag) | 500€ | 1000€ |
25. bis 36. Monat | 2000€ | 500€ (50% = 500€ Leistungszuschlag) | 500€ | 1000€ |
ab 37. Monat | 1750€ | 250€ (75% = 750€ Leistungszuschlag) | 500€ | 1000€ |
Fazit zur Pflegereform
Angesichts der Tatsache, dass die Kosten für Pflege in den letzten fünf Jahren um mehr als 40 % gestiegen sind, betrachten wir die Erhöhung der Leistungen um lediglich 5 % bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder dem ambulanten Pflegedienst als unzureichend. Auch die Erhöhung des Leistungszuschlages, der nur bei den pflegebedingten Kosten in der vollstationären Pflege angewendet wird, wird von uns als irreführend angesehen. Dies liegt daran, dass die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls vom Heimbewohner getragen werden müssen, nicht berücksichtigt werden.
Auch in Zukunft werden nur diejenigen, die es sich leisten können, eine angemessene Pflege und Versorgung erhalten werden. Für alle anderen bleibt nur die Hoffnung auf ein Wunder.
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten