Pflegereform 2023 / 2024 ➽ Zahlen | Daten | Fakten

Übersicht Pflegereform 2023 / 2024

Wir haben wieder einmal Grund zum Feiern! Eine riesige Pflegereform wurde angekündigt, um den Pflegenotstand in Deutschland endlich in den Griff zu bekommen. Ja, es wurde viel diskutiert, und die Hoffnungen waren groß. Und das Ergebnis?

Mal wieder eine Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Juli 2023! Endlich haben wir es geschafft, die Höchstmarke von insgesamt 40 % bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu überschreiten. Ein voller Erfolg, oder?

Aber Moment mal, es gibt noch mehr gute Nachrichten: Eine gewaltige Erhöhung der Pflegeleistungen steht bevor! Ab 2024 werden Pflegebedürftige stolze 5 % mehr Geld erhalten. Das wird ihnen bestimmt helfen, die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre auszugleichen, die die meisten von ihnen bereits an den Rand des finanziellen Ruins getrieben haben. Aber keine Sorge, die Regierung hat alles im Griff – die Probleme im Pflegesektor sind damit sicherlich gelöst.

Beitrag & Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2024

  • Erhöhung des gesetzlichen Beitragssatzes zur Pflegepflichtversicherung zum 01.07.2023 von bisher 3,05 % auf 3,40 %.
  • Erhöhung des Beitragszuschlages für Kinderlose zum 01.07.2023 von bisher 0,35 % auf 0,60 %

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien

Ab dem 01.01.2024 wird das Pflegegeld um 5 % erhöht, um pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, noch besser finanziell zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Pflegeleistungen oder zur finanziellen Unterstützung des pflegenden Angehörigen verwendet werden.

Pflegegrad 2023 2024
1 0 € * 0 € *
2 316 € * ~ 332 € *
3 545 € * ~ 572 € *
4 728 € * ~ 764 € *
5 901 € * ~ 946 € *

* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst

Ab dem 01.01.2024 wird eine Erhöhung von 5 % der Pflegesachleistungen umgesetzt. Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, Haushaltshilfe sowie individuelle Betreuung.

Pflegegrad 2023 2024
1 0 € * 0 € *
2 724 € * ~ 760 € *
3 1363 € * ~ 1431 € *
4 1693 € * ~ 1778 € *
5 2095 € * ~ 2200 € *

* Entlastungsbetrag: bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege

Gesetzliche Leistungen bei vollstationärer Pflege

Ab dem 1. Januar 2024 bleiben die Pflegesachleistungen für vollstationäre Pflege unverändert, aber der Leistungszuschlag wurde angehoben, um die Kostensteigerungen bei pflegebedingten Ausgaben abzufangen.

Pflegegrad 2023 2024
1 125 € 125 €
2 770 € 770 €
3 1262 € 1262 €
4 1775 € 1775 €
5 2005 € 2005 €

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 2024

Dauer der
vollstationären Pflege
Leistungszuschlag für
pflegebedingte Kosten
2023 2024
1. bis 12. Monat 5 % 15 %
13. bis 24. Monat 25 % 30 %
25. bis 36. Monat 45 % 50 %
ab 37. Monat 70 % 75 %
Beispielrechnung zum Leistungszuschlag
Dauer der
vollstationären Pflege
Gesamt
Zuzahlung
bzw. Eigenanteil
im Pflegeheim
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Beispiel 2500€ 1000€ 500€ 1000€
1. bis 12. Monat 2350€ 850€ (15% = 150€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
13. bis 24. Monat 2200€ 700€ (30% = 300€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
25. bis 36. Monat 2000€ 500€ (50% = 500€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
ab 37. Monat 1750€ 250€ (75% = 750€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€

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Fazit zur Pflegereform

Angesichts der Tatsache, dass die Kosten für Pflege in den letzten fünf Jahren um mehr als 40 % gestiegen sind, betrachten wir die Erhöhung der Leistungen um lediglich 5 % bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder dem ambulanten Pflegedienst als unzureichend. Auch die Erhöhung des Leistungszuschlages, der nur bei den pflegebedingten Kosten in der vollstationären Pflege angewendet wird, wird von uns als irreführend angesehen. Dies liegt daran, dass die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls vom Heimbewohner getragen werden müssen, nicht berücksichtigt werden.

Auch in Zukunft werden nur diejenigen, die es sich leisten können, eine angemessene Pflege und Versorgung erhalten werden. Für alle anderen bleibt nur die Hoffnung auf ein Wunder.

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