Private Pflegevorsorge ist wichtiger denn je!

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Private Pflegevorsorge nicht aufschieben!

Die eigene Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Sie erscheint in jungen Jahren noch in weiter Ferne und auch später liegen die Prioritäten auf anderen Meilensteinen des Lebens: Man spart für das Eigenheim, sichert seine Kinder ab und betreibt Altersvorsorge, um die Rentenlücke zu schließen. Oftmals wird dabei das Thema der Pflegevorsorge stiefmütterlich behandelt und aufgeschoben. Dies ändert sich jedoch häufig, sobald der erste Pflegefall im engen Verwandten- oder Bekanntenkreis eintritt.

Aufgrund des demografischen Wandels lässt sich die wachsende Präsenz der Pflegebedürftigkeit nicht mehr wegdiskutieren. Die Anzahl älterer Menschen nimmt stetig zu und mit dem Alter steigt auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit. Wo Menschen noch vor hundert Jahren in Großfamilien zusammenlebten, ist es heutzutage nicht mehr üblich, dass die Kinder für die Pflege ihrer Eltern und Großeltern verantwortlich sind. Dies hat eine Überlastung der Pflegeheime zur Folge, welche ohnehin mit hohen monatlichen Kosten verbunden sind. Jedoch sind nicht nur ältere Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen – in jedem Alter kann ein Schicksalsschlag dazu führen, dass man dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Die Anbieter einer privaten Pflegevorsorge vergleichen.

Seit im Jahr 1995 die soziale Pflegeversicherung als fünfter Sozialversicherungszweig eingeführt wurde, besteht die gesetzliche Pflicht einer Pflegeversicherung für jeden Krankenversicherten. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ ist jeder dort pflegeversichert, wo auch die eigene Krankenversicherung besteht. Das sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen. Im Falle einer privaten Krankenversicherung besteht für den Versicherten die gesetzliche Vorschrift, bei derselben Gesellschaft eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Doch inwieweit sichert diese Pflichtversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab?

Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung

Voraussetzung für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, die von den Pflegekassen erbracht werden, ist stets die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der entsprechenden Leistung. Hier unterscheidet sich die private Pflegepflichtversicherung nicht von den gesetzlichen Pflegekassen. Ein Leistungsanspruch besteht außerdem nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ist dies geschehen, folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, oder aber bei Privatversicherten durch die Firma MEDICPROOF, dem privaten Pendant zum MDK. Ziel dieser Begutachtung ist es, die Schwere der Pflegebedürftigkeit festzustellen und den Versicherten in einen der fünf Pflegegrade einzustufen.

Diese fünf Pflegegrade ersetzten seit 2017 die bis dahin gültigen drei Pflegestufen. Ein Vorteil der neuen Regelung ist es, dass nun überwiegend geistig (und weniger körperlich) eingeschränkte Personen, wie etwa Demenzkranke, besser von der Pflegeversicherung erfasst werden können. Ein Nachteil hingegen besteht im Umkehrschluss für rein körperlich eingeschränkte Personen, da diese im neuen System wichtige Beurteilungskriterien nicht erfüllen, um einen höheren Pflegegrad anerkannt und somit mehr Pflegeleistungen zu bekommen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Leistungen werden sowohl in Form von Geld- als auch von Sachleistungen erbracht. Daher gibt es in jedem Pflegegrad einen festgelegten monatlichen Satz für Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, besteht bei Pflegegrad 1 jedoch noch kein Anspruch auf die genannten Leistungen. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad können lediglich mit einem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat rechnen.

Häusliche / ambulante Pflege Vollstationäre Pflege
Durch Angehörige /
Bekannte
Durch den ambulanten Dienst
oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1 0 € * 0 € * 125 €
Pflegegrad 2 331,80 € * 760,20 € * 770 €
Pflegegrad 3 572,25 € * 1431,15 € * 1262 €
Pflegegrad 4 764,40 € * 1777,65 € * 1775 €
Pflegegrad 5 946,05 € * 2199,75 € * 2005 €
Entlastungsbetrag * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege
Häusliche / ambulante
Pflege durch:
Vollstationäre
Pflege
Laien Pflegedienst
Grad 1 0€ * 0€ * 125 €
Grad 2 331,80 € * 760,20 € * 770 €
Grad 3 572,25 € * 1431,15 € * 1262 €
Grad 4 764,40 € * 1777,65 € * 1775 €
Grad 5 946,05 € * 2199,75 € * 2005 €
Entlastungs-
betrag
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich
bei häuslicher / ambulanter Pflege

Warum ist private Pflegevorsorge so wichtig?

Da die soziale Pflegeversicherung zwar Leistungen bietet, aber lediglich einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten auffangen kann, ist sie nur als eine Art Grundabsicherung zu betrachten.

Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, ist diese meist irreversibel. Es ist sogar anzunehmen, dass sich der Pflegegrad mit zunehmendem Alter verschlechtert. Die monatlichen Kosten, die für die Pflege aufgewendet werden müssen, fallen dann in der Regel ein Leben lang an und häufig zehren sie das Ersparte und das Vermögen der Betroffenen vollständig auf.

Jedoch möchte man stattdessen seinen Kindern möglichst viel hinterlassen oder sein Geld anderweitig vererben. Bezüglich der Kinder existiert mittlerweile ein sehr hoher Freibetrag von 100.000 Euro jährlichem Bruttoeinkommen. Darunter werden Kinder nicht für den Elternunterhalt herangezogen. Doch auch wenn das Kind nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, unterstützt es das pflegebedürftige Elternteil oftmals dennoch – sofern finanziell möglich.

Kosten der privaten Pflegevorsorge

Um Situationen wie diese zu vermeiden, schließt eine private Pflegevorsorge die entstehende Pflegelücke. Gerade bei teil- oder vollstationärer Pflege fallen hohe Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung an. Der monatliche Eigenanteil für ein Pflegeheim beläuft sich auf durchschnittlich 2.610 Euro, abhängig von Lage und Ausstattung des Heims nicht selten auch auf mehr.

Was kostet die Pflege?

Mit dem Pflegeaufwand steigen die Pflegekosten. Dabei kann bereits häusliche Pflege unerwartet teuer sein. Dies beginnt schon bei der Wohnraumanpassung – je nach Schwere der körperlichen Einschränkung muss ein Treppenlift eingebaut werden oder ein Umbau der Dusche erfolgen. Die Pflegekassen bezuschussen diese Maßnahmen zwar, jedoch reicht der Betrag in der Regel nicht aus.

Des Weiteren verursacht ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegehilfe hohe Kosten. Auch hier verbleibt immer ein Eigenanteil beim Pflegebedürftigen, da die Pflegekassen nur einen Teil abdecken. Hinzu kommen Kosten für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, sofern diese nicht vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden.

Pflegt ein Angehöriger, erleidet dieser dadurch meist Einkommenseinbußen und muss Abstriche machen, was den eigenen Rentenanspruch betrifft.

Bei einer Unterbringung im Pflegeheim ist die finanzielle Belastung noch höher. Neben den festen Sätzen, die die Pflegekasse leistet, erhalten die Heime zusätzlich Eigenanteile der Pflegebedürftigen – für die jeder selbst aufkommen muss. Diese setzen sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der für jeden Heimbewohner gleich hoch ist, den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

  • Laut VDEK Report 07.2023 liegt die durchschnittliche Zuzahlung (nach Abzug der gesetzlichen Leistungen)
    im Pflegeheim bei ca. 2.610€ pro Monat.

Lesen Sie hierzu: So viel muss ein Bewohner im Pflegeheim bezahlen

Die richtige Höhe der Absicherung

Die Deckungslücken zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf liegen weit auseinander. Bei durchschnittlichen Kosten und der heutigen Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung sollten bei häuslicher sowie stationärer Pflege, folgende monatlichen Leistungen vereinbart werden, um die Kosten größtenteils abgedeckt zu wissen.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege Zuhause 450€ 750€ 1.200€ 1.950€ 2.400€
Vollstationäre Pflege 450€ 2.400€ 2.400€ 2.400€ 2.400€

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

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Hinweis: Im Vergleichsergebnis haben Sie bei jedem Tarif über den Button „Tarif anpassen“ die Möglichkeit diesen individuell zu verändern.

Die beste Variante der privaten Pflegevorsorge

Um die Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten privat abzusichern, gibt es unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung. Diese umfassen die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung sowie die Pflegerentenversicherung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines staatlich geförderten Tarifs, des Pflege-Bahr. Die verschiedenen Optionen sind nachfolgend kurz zusammengefasst.

Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung sieht einen fixen Tagessatz im Falle der Feststellung eines Pflegegrades vor. Oftmals liegt den Tarifen eine Staffelung zugrunde, was bedeutet, dass das volle Tagegeld beispielsweise erst ab Pflegegrad 4 oder 5 greift. Bei einem geringeren Pflegegrad wird das Tagegeld dann anteilig gezahlt.

Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Geld frei verwendet werden kann und es nicht an einen bestimmten Zweck gebunden ist. So können damit sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch ein Pflegeheim bezahlt oder aber die pflegenden Angehörigen entschädigt werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten spielen hierbei keine Rolle. Die Flexibilität dieser Art der Pflegevorsorge ist daher ein großer Pluspunkt.

weitere Informationen zur Pflegetagegeldversicherung

Pflegekostenversicherung

Etwas günstiger in den Beiträgen als das Pflegetagegeld ist die Pflegekostenversicherung. Hier gibt es verschiedene Tarife: Manche leisten noch einmal die gleiche Summe wie die gesetzliche Pflegekasse, andere hingegen zahlen nur den Eigenanteil des Versicherten, entweder in voller Höhe oder teilweise. Die teilweise Erstattung ist oft in Prozentsätzen festgelegt.

Im Regelfall übernimmt die Pflegekostenversicherung die über die Grundpflege hinaus anfallenden Kosten gegen Nachweis. Das bedeutet, der Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 erhält von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung 2005 Euro, benötigt aber nachgewiesenermaßen 2.800 Euro und erhält von der Pflegekostenversicherung – je nach Tarif – maximal die fehlenden 795 Euro per Nachweis. Geregelt wird das so, dass die Gesamtkosten der Pflege ermittelt und der Betrag aus gesetzlicher oder privater Grundpflege abgezogen werden, den restlichen Kostenanteil zahlt im besten Fall die Pflegekostenversicherung. Natürlich reicht ihr Anteil nur bis zum Rahmen, den der entsprechende Tarif festgelegt hat.

weitere Informationen zur Pflegekostenversicherung

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente, deren Höhe ebenfalls im Vorfeld festgelegt wird. Auch hier ist in der Regel eine Staffelung nach Pflegegrad vorgesehen: Die volle Rente kommt ab 4 oder 5 zum Tragen, darunter entsprechend der anteilige Betrag. Im Gegensatz zur Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung, die aufgrund von Beitragsanpassungen während der Laufzeit teurer werden können, bleibt die Prämie für die Pflegerente grundsätzlich stabil. Das bedeutet jedoch auch, dass diese zu Beginn der Versicherung bereits deutlich höher ist.

Allerdings handelt es sich unter Umständen nicht nur um eine reine Risikoabsicherung. Je nach Tarif wird Kapital gebildet, das im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Auch bei der Pflegerente kann über die Leistungen frei verfügt werden.

weitere Informationen zur Pflegerentenversicherung

Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung

Die Pflegevorsorge namens Pflege-Bahr, benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, wurde 2013 eingeführt und ist eine modifizierte Pflegetagegeldversicherung.

Diese Tarife werden vom Staat mit monatlich 5 Euro bezuschusst und leisten bei Pflegegrad 5 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von pauschal 600 Euro. In den Pflegegraden 1 bis 4 ist dieses erneut gestaffelt.

In einen Pflege-Bahr-Tarif muss jeder aufgenommen werden, unabhängig von dessen Alter oder Gesundheitszustand. Es kann somit auch niemand abgelehnt werden. Aufgrund dieser fehlenden Gesundheitsprüfung kommt es jedoch zu vergleichsweise höheren Beiträgen als bei einer konventionellen Pflegetagegeldversicherung, da hier seitens des Versicherers anders kalkuliert werden muss. Daher können bei dieser Variante auch die Beitragssteigerungen überproportional ausfallen. Des Weiteren sieht Pflege-Bahr keine Beitragsbefreiung im Pflegefall vor.

weitere Informationen zur Pflege Bahr Versicherung

Bei eim Vergleich dieser Versicherungsarten hat jede eigene Vorzüge und Nachteile, die sich aus den aktuellen Beiträgen versus die möglichen späteren Leistungen erschließen. Was eine Person aktuell für ihre Pflegevorsorge aufbringen kann, weiß sie bereits. Wie hoch die spätere Rente ausfallen wird, können die meisten Menschen anhand ihrer abgeschlossenen Rentenversicherungen abschätzen. Wie sehr und wie lange sie zum Pflegefall werden, wissen sie jedoch nicht. Vielleicht hilft die Überlegung weiter, dass seit den 2000er Jahren die durchschnittliche Pflegedauer ab Pflegegrad 2 (ehemals Stufe I) in Deutschland bei etwas über sieben Jahren liegt, sie wird sich in den kommenden Jahrzehnten erhöhen. Das liegt am medizinischen Fortschritt und der allgemein steigenden Lebenserwartung.

Pflegevorsorge per Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung in Form der Pflegetagegeldversicherung. Nutzen können diese Pflegevorsorge gesetzlich Versicherte, die bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von nochmals 5 Euro erhalten. Das ist gut gedacht, genügt aber keinesfalls als alleinige Pflegevorsorge.

Pflegevorsorge Vergleichsrechner

Mit unserem Vergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit verschiedene Absicherungsformen der privaten Pflegevorsorge zu vergleichen. Egal ob mit oder ohne staatlicher Förderung in unserem Vergleichsrechner finden Sie alle gängigen Varianten.

Fazit zur Pflegevorsorge

Eine private Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ist empfehlenswert und äußerst wichtig, um sich vor den hohen Pflegekosten zu schützen. Das Thema Pflege sollte daher auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.
Allerdings ist es in Anbetracht der vielen verschiedenen Alternativen und Tarife auf dem Markt ratsam, einen gründlichen Vergleich anzustellen. Die einzelnen Produkte unterscheiden sich zum Teil sehr stark in ihren Leistungen und sollten im Vorfeld unbedingt einander gegenübergestellt werden. Nur so können diese optimal auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden.

Fazit private Pflegevorsorge

Weitere wichtige Informationen zum Thema Pflege

Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflicht

Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

Durchschnittliches Pflegerisiko

Statistik

Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflichtversicherung

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

Checkliste Pflegezusatz

Wichtig!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

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Bei welcher Gesellschaft können Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
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Durchschnittliche Pflegekosten

Pflegekosten

So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.

Formen & Absicherungsvarianten

Formen & Absicherungsvarianten

Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung           • Pflege Bahr Versicherung

Pflegerentenversicherung               • Pflegekostenversicherung