Private Pflegevorsorge ist wichtiger denn je!
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Private Pflegevorsorge nicht aufschieben!
Die eigene Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Sie erscheint in jungen Jahren noch in weiter Ferne und auch später liegen die Prioritäten auf anderen Meilensteinen des Lebens: Man spart für das Eigenheim, sichert seine Kinder ab und betreibt Altersvorsorge, um die Rentenlücke zu schließen. Oftmals wird dabei das Thema der Pflegevorsorge stiefmütterlich behandelt und aufgeschoben. Dies ändert sich jedoch häufig, sobald der erste Pflegefall im engen Verwandten- oder Bekanntenkreis eintritt.
Aufgrund des demografischen Wandels lässt sich die wachsende Präsenz der Pflegebedürftigkeit nicht mehr wegdiskutieren. Die Anzahl älterer Menschen nimmt stetig zu und mit dem Alter steigt auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit. Wo Menschen noch vor hundert Jahren in Großfamilien zusammenlebten, ist es heutzutage nicht mehr üblich, dass die Kinder für die Pflege ihrer Eltern und Großeltern verantwortlich sind. Dies hat eine Überlastung der Pflegeheime zur Folge, welche ohnehin mit hohen monatlichen Kosten verbunden sind. Jedoch sind nicht nur ältere Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen – in jedem Alter kann ein Schicksalsschlag dazu führen, dass man dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Seit im Jahr 1995 die soziale Pflegeversicherung als fünfter Sozialversicherungszweig eingeführt wurde, besteht die gesetzliche Pflicht einer Pflegeversicherung für jeden Krankenversicherten. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ ist jeder dort pflegeversichert, wo auch die eigene Krankenversicherung besteht. Das sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen. Im Falle einer privaten Krankenversicherung besteht für den Versicherten die gesetzliche Vorschrift, bei derselben Gesellschaft eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Doch inwieweit sichert diese Pflichtversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab?
Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung
Voraussetzung für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, die von den Pflegekassen erbracht werden, ist stets die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der entsprechenden Leistung. Hier unterscheidet sich die private Pflegepflichtversicherung nicht von den gesetzlichen Pflegekassen. Ein Leistungsanspruch besteht außerdem nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ist dies geschehen, folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, oder aber bei Privatversicherten durch die Firma MEDICPROOF, dem privaten Pendant zum MDK. Ziel dieser Begutachtung ist es, die Schwere der Pflegebedürftigkeit festzustellen und den Versicherten in einen der fünf Pflegegrade einzustufen.
Diese fünf Pflegegrade ersetzten seit 2017 die bis dahin gültigen drei Pflegestufen. Ein Vorteil der neuen Regelung ist es, dass nun überwiegend geistig (und weniger körperlich) eingeschränkte Personen, wie etwa Demenzkranke, besser von der Pflegeversicherung erfasst werden können. Ein Nachteil hingegen besteht im Umkehrschluss für rein körperlich eingeschränkte Personen, da diese im neuen System wichtige Beurteilungskriterien nicht erfüllen, um einen höheren Pflegegrad anerkannt und somit mehr Pflegeleistungen zu bekommen.
Leistungen werden sowohl in Form von Geld- als auch von Sachleistungen erbracht. Daher gibt es in jedem Pflegegrad einen festgelegten monatlichen Satz für Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, besteht bei Pflegegrad 1 jedoch noch kein Anspruch auf die genannten Leistungen. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad können lediglich mit einem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat rechnen.
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
---|---|---|---|
Durch Angehörige / Bekannte |
Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege |
||
Pflegegrad 1 | 0 € * | 0 € * | 125 € |
Pflegegrad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Pflegegrad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungsbetrag | * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Häusliche / ambulante Pflege durch: |
Vollstationäre Pflege |
||
---|---|---|---|
Laien | Pflegedienst | ||
Grad 1 | 0€ * | 0€ * | 125 € |
Grad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Grad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Grad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Grad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungs- betrag |
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Warum ist private Pflegevorsorge so wichtig?
Da die soziale Pflegeversicherung zwar Leistungen bietet, aber lediglich einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten auffangen kann, ist sie nur als eine Art Grundabsicherung zu betrachten.
Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, ist diese meist irreversibel. Es ist sogar anzunehmen, dass sich der Pflegegrad mit zunehmendem Alter verschlechtert. Die monatlichen Kosten, die für die Pflege aufgewendet werden müssen, fallen dann in der Regel ein Leben lang an und häufig zehren sie das Ersparte und das Vermögen der Betroffenen vollständig auf.
Jedoch möchte man stattdessen seinen Kindern möglichst viel hinterlassen oder sein Geld anderweitig vererben. Bezüglich der Kinder existiert mittlerweile ein sehr hoher Freibetrag von 100.000 Euro jährlichem Bruttoeinkommen. Darunter werden Kinder nicht für den Elternunterhalt herangezogen. Doch auch wenn das Kind nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, unterstützt es das pflegebedürftige Elternteil oftmals dennoch – sofern finanziell möglich.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, schließt eine private Pflegevorsorge die entstehende Pflegelücke. Gerade bei teil- oder vollstationärer Pflege fallen hohe Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung an. Der monatliche Eigenanteil für ein Pflegeheim beläuft sich auf durchschnittlich 2.610 Euro, abhängig von Lage und Ausstattung des Heims nicht selten auch auf mehr.
Was kostet die Pflege?
Mit dem Pflegeaufwand steigen die Pflegekosten. Dabei kann bereits häusliche Pflege unerwartet teuer sein. Dies beginnt schon bei der Wohnraumanpassung – je nach Schwere der körperlichen Einschränkung muss ein Treppenlift eingebaut werden oder ein Umbau der Dusche erfolgen. Die Pflegekassen bezuschussen diese Maßnahmen zwar, jedoch reicht der Betrag in der Regel nicht aus.
Des Weiteren verursacht ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegehilfe hohe Kosten. Auch hier verbleibt immer ein Eigenanteil beim Pflegebedürftigen, da die Pflegekassen nur einen Teil abdecken. Hinzu kommen Kosten für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, sofern diese nicht vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden.
Pflegt ein Angehöriger, erleidet dieser dadurch meist Einkommenseinbußen und muss Abstriche machen, was den eigenen Rentenanspruch betrifft.
Bei einer Unterbringung im Pflegeheim ist die finanzielle Belastung noch höher. Neben den festen Sätzen, die die Pflegekasse leistet, erhalten die Heime zusätzlich Eigenanteile der Pflegebedürftigen – für die jeder selbst aufkommen muss. Diese setzen sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der für jeden Heimbewohner gleich hoch ist, den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
- Laut VDEK Report 07.2023 liegt die durchschnittliche Zuzahlung (nach Abzug der gesetzlichen Leistungen)
im Pflegeheim bei ca. 2.610€ pro Monat.
Lesen Sie hierzu: So viel muss ein Bewohner im Pflegeheim bezahlen
Die richtige Höhe der Absicherung
Die Deckungslücken zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf liegen weit auseinander. Bei durchschnittlichen Kosten und der heutigen Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung sollten bei häuslicher sowie stationärer Pflege, folgende monatlichen Leistungen vereinbart werden, um die Kosten größtenteils abgedeckt zu wissen.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege Zuhause | 450€ | 750€ | 1.200€ | 1.950€ | 2.400€ |
Vollstationäre Pflege | 450€ | 2.400€ | 2.400€ | 2.400€ | 2.400€ |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
Die beste Variante der privaten Pflegevorsorge
Um die Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten privat abzusichern, gibt es unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung. Diese umfassen die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung sowie die Pflegerentenversicherung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines staatlich geförderten Tarifs, des Pflege-Bahr. Die verschiedenen Optionen sind nachfolgend kurz zusammengefasst.
Bei eim Vergleich dieser Versicherungsarten hat jede eigene Vorzüge und Nachteile, die sich aus den aktuellen Beiträgen versus die möglichen späteren Leistungen erschließen. Was eine Person aktuell für ihre Pflegevorsorge aufbringen kann, weiß sie bereits. Wie hoch die spätere Rente ausfallen wird, können die meisten Menschen anhand ihrer abgeschlossenen Rentenversicherungen abschätzen. Wie sehr und wie lange sie zum Pflegefall werden, wissen sie jedoch nicht. Vielleicht hilft die Überlegung weiter, dass seit den 2000er Jahren die durchschnittliche Pflegedauer ab Pflegegrad 2 (ehemals Stufe I) in Deutschland bei etwas über sieben Jahren liegt, sie wird sich in den kommenden Jahrzehnten erhöhen. Das liegt am medizinischen Fortschritt und der allgemein steigenden Lebenserwartung.
Pflegevorsorge per Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung in Form der Pflegetagegeldversicherung. Nutzen können diese Pflegevorsorge gesetzlich Versicherte, die bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von nochmals 5 Euro erhalten. Das ist gut gedacht, genügt aber keinesfalls als alleinige Pflegevorsorge.
Pflegevorsorge Vergleichsrechner
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Fazit zur Pflegevorsorge
Eine private Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ist empfehlenswert und äußerst wichtig, um sich vor den hohen Pflegekosten zu schützen. Das Thema Pflege sollte daher auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.
Allerdings ist es in Anbetracht der vielen verschiedenen Alternativen und Tarife auf dem Markt ratsam, einen gründlichen Vergleich anzustellen. Die einzelnen Produkte unterscheiden sich zum Teil sehr stark in ihren Leistungen und sollten im Vorfeld unbedingt einander gegenübergestellt werden. Nur so können diese optimal auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden.
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten